Wer ist für die Prüfung elektrischer Anlagen in Mietobjekten verantwortlich?

5/5 Sterne (2 Stimmen)
Bei einem Mieterwechsel wird ausdrücklich eine Prüfung der elektrischen Anlage empfohlen.
Bei einem Mieterwechsel wird ausdrücklich eine Prüfung der elektrischen Anlage empfohlen. (Bildquelle: sl-f /iStock/Getty Images Plus)

Elektrische Anlagen unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. In Unternehmen sind die Zuständigkeiten diesbezüglich in der Regel klar definiert. Doch wie ist das in Mietobjekten? Wer ist hier für die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen verantwortlich – Mieter oder Eigentümer?

Rechtliche Grundlagen

Nach Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes verpflichtet Eigentum und soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Also darf im Umkehrschluss niemand dadurch geschädigt werden. Das juristische Gefüge zwischen Mieter und Vermieter/Eigentümer wird grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Aus den §§ 535, 536 BGB folgt die gesetzliche Pflicht des Vermieters/Eigentümers, die Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten (siehe auch Leitsatz zu OLG Saarbrücken, Az. 4 U 109/92). Nach § 538 BGB kann der Vermieter/Eigentümer Veränderungen oder Verschlechterungen (durch Abnutzung) der Mietsache (hier: der elektrischen Anlage) bei vertragsgemäßem Gebrauch nicht dem Mieter anlasten.

Des Weiteren gilt auch für Vermietungen die Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Dort heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.

Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.

  • Autor:

    René Brünn

    Geschäftsführer der R.O.E.

    René Brünn

    Als Geschäftsführer der R.O.E. GmbH entwickelt René Brünn seit 2015 zusammen mit seinen Team Praxislösungen für die Elektroorganisation sowie Branchenübergreifende Tools für die mobile Datenerfassung und Dokumentation.

    Nach seiner Berufsausbildung zum Energieanlagenelektroniker, sammelte René Brünn als Instandhaltungstechniker Erfahrungen in der Wartung, Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen.


Hinterlassen Sie einen Kommentar

Bitte addieren Sie 9 und 8.