Chancen und Grenzen digitaler Sicherheitsunterweisungen

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Immer und überall lernen.
Immer und überall lernen. (Bildquelle: dusanpetkovic/iStock/Getty Images)

Das Angebot an elektronischen Unterweisungshilfen ist groß und wächst laufend. Doch ist das digitale Schulen erlaubt? Kann eine Software oder ein Onlineportal überhaupt die mündliche Unterweisung vor Ort ersetzen?

Das sagt das Arbeitsschutzrecht

Dass zu den Themen „Arbeitssicherheit“, „Gesundheitsschutz“ oder „Elektrosicherheit“ digitale Lernformen entwickelt werden, ist sinnvoll und folgerichtig. Warum sollte es Arbeitsschützern und Elektrofachkräften (EFKs), die schulen und ausbilden, verwehrt bleiben, was Lehrer und Trainer anderswo längst nutzen. Doch der Markt ist unübersichtlich. Das liegt auch daran, dass elektronisches oder digitales Unterweisen keine streng definierten Begriffe sind. Die Produkte nennen sich interaktive Software, Selbstlernprogramm oder Unterweisungsplattform online. Mal handelt es sich um eine auf dem eigenen PC zu installierende Software, mal um ein Onlinetool, mal um eine App. Mal erhalten Sie automatisch ablaufende PowerPoint-Präsentationen, mal Schulungsvideos, mal Kombinationen dieser und anderer Medien. Aus Sicht der Erwachsenenbildung sind all diese Angebote dem sogenannten E-Learning oder auch CBT (Computer Based Training) zugeordnet.

Für Vorgesetzte, Elektrofachkräfte und Sicherheitsfachkräfte ist die Frage entscheidend, ob sie auch mit elektronischen/digitalen Unterweisungen ihren gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungspflichten nachkommen. Die Antwort lautet: Ja, aber! Denn eine digitale Unterweisung ist kein vollständiger Ersatz für konventionelle (mündliche) Unterweisungen. Eine Software ersetzt nicht automatisch die Präsenz des unterweisenden Vorgesetzten.

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