Explosionsschutzdokument: Die Expertise der Elektrofachkraft ist gefragt!

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Ein Explosionsschutzdokument anzufertigen, gehört zu den Standardaufgaben im Arbeitsschutz.
Ein Explosionsschutzdokument anzufertigen, gehört zu den Standardaufgaben im Arbeitsschutz. (Bildquelle: michaeljung/iStock/Getty Images)

Wenn Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, muss der Betrieb ein Explosionsschutzdokument vorlegen. Da bei der Risikobewertung von Explosionsgefährdungen auch elektrische Phänomene eine Rolle spielen, ist beim Erstellen des Explosionsschutzdokuments auch die Expertise der Elektrofachkraft gefragt.

Ein Explosionsschutzdokument anzufertigen, gehört zu den Standardaufgaben im Arbeitsschutz. Dabei geht es aber um mehr als eine reine Formalität: Das Explosionsschutzdokument bildet gleichzeitig die Grundlage für das systematische Vorgehen eines Betriebs, um Explosionsrisiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.

Von der BetrSichV in die GefStoffV

Bis 2015 war dem Explosionsschutzdokument ein eigener § 6 in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gewidmet. Diesen Paragrafen gibt es in der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung nicht mehr. Das bedeutet aber nicht, dass der Gesetzgeber die Bedeutung des Explosionsschutzdokuments herabgestuft hätte. Vielmehr wird der Explosionsschutz nun in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt.

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