Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen auf MSR-Einrichtungen

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MSR-Einrichtungen müssen sicher vor Cyberangriffen sein.
MSR-Einrichtungen müssen sicher vor Cyberangriffen sein. (Bildquelle: Natali_Mis/iStock/Getty Images)

Viele Betriebe dürften noch gar nicht wissen, dass der Schutz von Arbeitsmitteln vor Cyberangriffen mittlerweile Bestandteil des gesetzlichen Arbeitsschutzes ist. Betroffen sind in erster Linie Anlagen und Maschinen, die mit dem Internet verbunden sind. Diese Aufgabe wird wohl gerade in kleinen und mittleren Betrieben den Elektrofachkräften (EFKs) zugewiesen werden, sofern keine anderen Spezialisten vorhanden sind.

Empfehlungen zum Schutz von MSR-Einrichtungen

Das Bundesarbeitsministerium hat im März 2019 die vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erstellten Empfehlungen zur Betriebssicherheit veröffentlicht, und zwar in Form der EmpfBS 1115 „Umgang mit Risiken durch Angriffe auf die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen“. MSR-Einrichtungen sind die üblichen Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen. Sie werden in aller Regel von den internen betrieblichen Elektrofachkräften gewartet oder instand gesetzt, unter Umständen aber auch von externen Spezialisten.

Empfehlungen zur Betriebssicherheit beschreiben den Stand der Technik

Die Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS) werden laut § 21 Abs. 5 Nr. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Ausschuss für Betriebssicherheit ausgesprochen. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

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