Neuer Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 gilt auch für Elektrofachkräfte (EFKs)

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Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung
Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung (Bildquelle: Fokusiert/iStock/Getty Images Plus)

Als Elektrofachkraft wissen Sie, wie wichtig der Schutz von Leib und Leben durch die richtigen Schutzmaßnahmen ist. Das gilt selbstverständlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Das Bundesministerium für Arbeit und Gesundheit (BMAS) hat den sogenannten „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ veröffentlicht, der deutschlandweit für alle Beschäftigten – natürlich auch für Elektrofachkräfte – gilt.

Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen

Laut Beschluss wird diese Anforderung erfüllt, indem die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen, die im „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ und den darauf basierenden branchenspezifischen Konkretisierungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschrieben sind, eingehalten werden.

Der neue Arbeitsschutzstandard dient zugleich als Richtschnur für die Aufsichtsbehörden/Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe, für ggf. erforderliche Anordnungen zur Sicherstellung des betrieblichen Infektionsschutzes und notfalls auch für eine Sanktionierung bei Verstößen. Der neue Arbeitsschutzstandard und die Konkretisierungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften gelten also für alle Unternehmen und alle Mitarbeiter.

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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