Neuer Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 gilt auch für Elektrofachkräfte (EFKs)
Als Elektrofachkraft wissen Sie, wie wichtig der Schutz von Leib und Leben durch die richtigen Schutzmaßnahmen ist. Das gilt selbstverständlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Das Bundesministerium für Arbeit und Gesundheit (BMAS) hat den sogenannten „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ veröffentlicht, der deutschlandweit für alle Beschäftigten – natürlich auch für Elektrofachkräfte – gilt.
Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen
Laut Beschluss wird diese Anforderung erfüllt, indem die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen, die im „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ und den darauf basierenden branchenspezifischen Konkretisierungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschrieben sind, eingehalten werden.
Der neue Arbeitsschutzstandard dient zugleich als Richtschnur für die Aufsichtsbehörden/Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe, für ggf. erforderliche Anordnungen zur Sicherstellung des betrieblichen Infektionsschutzes und notfalls auch für eine Sanktionierung bei Verstößen. Der neue Arbeitsschutzstandard und die Konkretisierungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften gelten also für alle Unternehmen und alle Mitarbeiter.
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