Auswahl und Qualifikation von Mitarbeitern in der Elektrotechnik
Was den Umgang mit elektrischen Anlagen betrifft, beschreibt die DIN VDE 1000-10 eindeutig die erforderlichen Qualifikationen und Definitionen der in der Elektrotechnik tätigen Personen.
Wer darf was in der Elektrotechnik?
Die Qualifikationen und Definitionen beziehen sich gemäß DIN VDE 1000-10:2009-01 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“, Abschnitt 1, auf die folgenden Tätigkeitsfelder innerhalb der Elektrotechnik:
- Planen, Projektieren und Konstruieren elektrischer Anlagen
- Einsatz von Arbeitskräften und somit auch die Führung und Verantwortung für deren Sicherheit, verbunden mit der Auswahl der Arbeitsverfahren
- Errichten elektrischer Anlagen
- Prüfen elektrischer Anlagen
- Betreiben, Warten und Instandhalten elektrischer Anlagen
- Ändern elektrischer Anlagen
Alle Tätigkeiten, die in diese Bereiche fallen, dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften (EFKs) im normativen Sinne oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dabei ist mit „Leitung und Aufsicht“ nicht die permanente Kontrolle durch die Elektrofachkraft gemeint, sondern die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abläufe durch gute Organisation und stichprobenartige Kontrollen.
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