elektrofachkraft.de – Das Magazin (Ausgabe 41)
Juli 2021
Inhaltsübersicht
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Ende März 2021 wurde eine vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitete neue Technische Regel für Betriebssicherheit – die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ – im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Wie jede TRBS konkretisiert auch die TRBS 1115 die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
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Leitungen in elektrischen Anlagen sind oft Belastungen ausgesetzt, die bei der Erstinbetriebnahme und der Kalkulation nicht berücksichtigt wurden. Um die elektrotechnische Sicherheit und den einwandfreien Betrieb zu gewährleisten, muss die optimale Dimensionierung von Leitungsanlagen schon bei der Planung berücksichtigt werden.
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Zu hohe Temperaturen an Sicherungen, durch Wärme verformte Berührungsschutzabdeckungen oder verbrannte Leitungsisolationen – typische Mängel, die an überlasteten elektrischen Betriebsmitteln vorgefunden werden können. Doch welche Ursachen führen zu diesen Überlastungen und welche Maßnahmen verhindern sie?
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Die DIN VDE 1000-10 legt die Anforderungen an die Qualifikationen der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen fest und ist sicher jeder Elektrofachkraft bekannt. Im Juni dieses Jahres ist eine Neufassung der Norm erschienen. Doch bringt die Vorschrift tatsächlich viel Neues?
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Im März 2021 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine neue Empfehlung zur Betriebssicherheit – EmpfBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ – herausgegeben. Die Broschüre bietet Einkäufern eine wertvolle Orientierungshilfe und erläutert, was beim Einkauf und bei der Auswahl sicherer Arbeitsmittel zu beachten ist.
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Ein defektes Kabel, Unachtsamkeit am Schaltschrank, fehlende Isolation – gerade beim Umgang mit Elektrizität ist ein schwerer Unfall schnell passiert. Weil es dabei zu einer gefährlichen Körperdurchströmung kommen kann, gilt es bei der Ersten Hilfe einige Besonderheiten zu beachten.
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„Qualität statt Quantität“ – dieser Grundsatz sollte bei der Bewertung sicherheitstechnischer Aspekte gelten. Denn nur eine ganzheitliche Analyse aller Teilsysteme dient der Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Verfügbarkeit und Effizienz verfahrenstechnischer Anlagen.