Neu: EmpfBS 1113 – Empfehlungen für die Beschaffung von Arbeitsmitteln
Im März 2021 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine neue Empfehlung zur Betriebssicherheit – EmpfBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ –herausgegeben. Die Broschüre bietet Einkäufern eine wertvolle Orientierungshilfe und erläutert, was beim Einkauf und bei der Auswahl sicherer Arbeitsmittel zu beachten ist.
EmpfBS steht für „Empfehlungen zur Betriebssicherheit“. Dabei handelt es sich um Dokumente, die – wie auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ausgestellt werden. Die EmpfBS lösen die früheren Bekanntmachungen für Betriebssicherheit (BekBS) ab. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Vorgängerregelung BekBS 1113 aus dem Jahr 2015 daher aufgehoben. Die EmpfBS geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene wieder, haben aber nicht den gleichen Stellenwert wie die TRGS, denn sie lösen keine Vermutungswirkung aus. Die Inhalte der neuen EmpfBS sind daher nicht verbindlich, sie müssen nicht verpflichtend eingehalten werden. Sie sollen jedoch jedem eine Orientierung bieten, der für seinen Betrieb Werkzeuge oder Maschinen einkauft.
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