Neu: TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“

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Die Wirksamkeit von MSR-Technik muss sichergestellt sein
Die Wirksamkeit von MSR-Einrichtungen muss dauerhaft sichergestellt sein. (Bildquelle: Jens Rother/iStock/Getty Images Plus)

Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen – kurz: MSR-Einrichtungen oder auch PLT-Sicherheitseinrichtungen (PLT = Prozessleittechnik) – werden als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen eingesetzt und müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung

Ende März 2021 wurde eine vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitete neue Technische Regel für Betriebssicherheit – die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ –  im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Wie jede TRBS konkretisiert auch die TRBS 1115 die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Bei Einhaltung dieser technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind (hier gilt die sogenannte Vermutungswirkung). Will er eine andere technische Lösung wählen, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für seine Beschäftigten gewährleisten. Die Einhaltung der TRBS wird dringend empfohlen, da die Wahl einer technischen Alternativlösung ein unkalkulierbares rechtliches Risiko darstellen kann.

Inhalt der TRBS

  1. Anwendungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen
  4. Planung und Realisierung der Ausrüstung eines Arbeitsmittels mit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung durch den Arbeitgeber
  5. Überprüfung der Wirksamkeit der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen
  6. Prüfung des Arbeitsmittels vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung (§§ 14 und 15 BetrSichV)
  7. Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln mit sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen (§§ 14 und 16 BetrSichV)
  8. Verwendung und Instandhaltung

Anhang A: Management der funktionalen Sicherheit

Anhang B: Regelwerke und Normen

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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