Elektroberufe 4.0 – Ausbildung im Elektrohandwerk neu geordnet
Seit August regelt die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen“ die Berufsausbildung im Elektrohandwerk. Zentrale Neuerung ist eine Umstrukturierung und Straffung zu nun nur noch fünf Ausbildungsgängen.
Mit technischen Weiterentwicklungen verändern sich auch die Tätigkeiten und Berufsbilder in vielen Branchen. Die derzeit allerorts gehörten Schlagworte wie „Arbeitswelt 4.0“, „Digitalisierung“, „Vernetzung“ oder „Smart Building“ zeigen, dass auch und gerade die Elektrobranche von den aktuellen Entwicklungen direkt betroffen ist. Dies war bereits 2019 Anlass genug für den Zentralverband des Elektrohandwerks (ZVEH), eine Neuorganisation der Ausbildung in den handwerklichen Elektroberufen anzustoßen. Federführend in der Neuordnung war das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, Verbänden und Sachverständigen.
Aus sieben mach fünf – das Aus für den/die „Systemelektroniker/-in“
Die offiziellen Bezeichnungen der neuen Elektroberufe für die Ausbildungsjahre ab 2021 lauten wie folgt:
- Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration (Gebäudesystemintegrator)
- Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
- Elektroniker/-in Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik
- Informationselektroniker/-in
- Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik
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