Anforderungen an Betriebsanweisungen
Jeder kennt die Aushänge in DIN A4 mit farbigen Umrandungen, die an bestimmten Arbeitsplätzen oder in der Nähe von Maschinen zu finden sind. Doch wer wann und auf welche Weise solche Betriebsanweisungen erstellen muss, ist nicht immer bekannt.
Wozu dienen Betriebsanweisungen?
Betriebsanweisungen sollen über Risiken an einem bestimmten Arbeitsplatz, an einer bestimmten Maschine oder beim Hantieren mit einer bestimmten Chemikalie aufklären und zum sicherheitsgerechten Verhalten anleiten. Dabei kann es um Unfall- und Verletzungsgefahren, weitere Gesundheitsrisiken wie Lärm und Stäube, aber auch um Brand- und Explosionsgefährdungen sowie Umweltrisiken gehen.
Ziel von Betriebsanweisungen ist es, Unfälle und Gesundheitsrisiken durch konkrete und in kompakter Form dargestellte Anweisungen zu vermeiden. Die TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ definiert sie als arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers für Beschäftigte.
Wer muss Betriebsanweisungen erstellen?
Die Pflicht zum Erstellen von Betriebsanweisungen richtet sich an den Unternehmer. Bereits das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert Arbeitgeber auf, ihren Beschäftigten geeignete Anweisungen zu erteilen. Diese Anweisungen sollen auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Mitarbeiter bezogen sein. Bei Veränderungen in den Arbeitsabläufen, bei neuen Werkstoffen, Methoden oder Maschinen sind die Anweisungen zu aktualisieren. Auch spezielle Situationen mit besonderen Risiken erfordern eigene Anweisungen. So sollen z.B. Mitarbeiter nur dann Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen erhalten, wenn sie zuvor explizit zum sicherheitsgerechten Verhalten angewiesen wurden.
Tipp der Redaktion
Niemand muss sich beim Erstellen von Betriebsanweisungen an ein leeres Word-Dokument setzen. Es ist erlaubt und häufig sinnvoll, Mustervorlagen zu nutzen.
Mit den „Arbeitshilfen für die betriebliche Elektrosicherheit“ erhalten Sie eine umfangreiche Sammlung von Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen – fertig für den sofortigen Einsatz in Ihrem Betrieb, aber auch editierbar und an Ihre betrieblichen Bedingungen anpassbar.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar