Leseprobe: „Elektrosicherheit in der Elektromobilität“
Fehlerschutz bei Stromversorgungsanlagen für Elektrofahrzeuge
Der Fehlerschutz an Ladestationen muss durch mindestens eine oder mehrere der folgenden Schutzmaßnahmen gewährleistet werden:
- automatische Trennung der Stromversorgung
- doppelte oder verstärkte Isolierung
- elektrische Trennung, wenn begrenzt auf die Versorgung eines einzigen Elektrofahrzeugs durch eigene elektrische Stromkreise
- Kleinspannung (SELV, PELV)
Schutzerdungsleiter und Schutzleiter
Für die Ladebetriebsarten 1, 2 und 3 muss jeweils entsprechend den Anforderungen ein ausreichend bemessener Schutzerdungsleiter vorgesehen werden, der mit dem Wechselstromversorgungs-Eingangserdungsanschlusspunkt der Ladesäule und dem Elektrofahrzeug verbunden ist.
Bei der Ladebetriebsart 4 muss der Schutzerdungsleiter entweder mit dem Eingangserdungsanschlusspunkt des Wechselstromnetzes der Ladesäule und dem Elektrofahrzeug oder einem Schutzleiter von der Stromversorgungseinrichtung der Ladesäule zum Elektrofahrzeug ausgestattet sein.
Schutzleiter bei ortsfesten Ladestationen
Bei ortsfesten Ladestationen für Elektrofahrzeuge der Ladebetriebsarten 3 und 4 dürfen die Schutzleiter nicht geschaltet werden.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
In Abschnitt 8.5 der DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1):2019-12 befasst sich die Norm mit den Anforderungen an Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).
Nachdem Ladestationen für Elektrofahrzeuge über dieselbe Stromversorgung, jedoch über mehrere Ladeanschlusspunkte für Elektrofahrzeuge verfügen, sieht die Norm verschiedene Lösungen vor:
- Bei Ladestationen, deren Ladeanschlusspunkte gleichzeitig in Betrieb sein können, müssen die Ladeanschlusspunkte über einen eigenen individuellen Schutz verfügen.
- Bei Ladestationen, die über mehrere Anschlusspunkte verfügen, die jedoch nicht gleichzeitig verwendet werden, genügt eine gemeinsame Schutzmaßnahme für diese Anschlusspunkte.
- Alle Ladestationen, die mit Steckdosen oder Ladekupplungen für Elektrofahrzeuge für Wechselstrom ausgerüstet sind und die Schutzmaßnahme automatische Abschaltung der Stromversorgung nutzen, müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
- Die Anschlusspunkte der Ladestation müssen durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30 Milliampere geschützt werden.
- Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung muss alle aktiven Leiter gleichzeitig trennen.
- eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Typ A ergänzt durch eine geeignete Einrichtung, um die Abschaltung der Versorgungsspannung durch die Schutzmaßnahme Schutz gegen Fehlergleichstrom > 6 mA sicherzustellen, oder
- eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vom Typ B
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