Wie bildet man Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus?

Frage aus der Praxis
Der Qualifikationsstatus „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ (EFKffT) ergänzt einen ursprünglich elektrofremden Beruf um eine darauf abgestimmte elektrotechnische Qualifikation. Er ist entstanden, als die Handwerksordnung in § 5 die Ausführung gewerkfremder Arbeiten, die mit dem Leistungsangebot des elektrofremden Betriebs technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen, zugelassen hat. Da die eigenverantwortliche Ausführung elektrotechnischer Arbeiten nach DGUV Vorschrift 3 nur Elektrofachkräften (EFKs) vorbehalten ist und für diese ein dort festgelegtes Profil zu erfüllen war, musste eine daran angelehnte Qualifizierung gefunden werden. Doch wie sieht diese Qualifizierung aus?
Antwort des Experten
Die Ausbildung von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten ist sehr gut im DGUV Grundsatz 303-001 (früher: BGG 944) geregelt.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar