Die DGUV Information 213-106 zum Explosionsschutzdokument
Mit der DGUV Information 213-106 werden erstmals die Vorgehensweisen beim Beurteilen, Vermeiden und Minimieren von Explosionsgefährdungen in einem eigenständigen Dokument des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks zusammengefasst. Betroffene Betriebe sind daher gut beraten, sich mit der DGUV Information zu befassen.
Die DGUV Information „Explosionsschutzdokument“ wurde erstmals im März 2020 veröffentlicht. Nach einigen Überarbeitungen stammt die jüngste Aktualisierung von Juni 2021. Das 52-seitige Dokument ist gedacht als Orientierung und Hilfestellung beim Anfertigen von Explosionsschutzdokumenten. Dies ist nicht per se Aufgabe einer Elektrofachkraft (EFK), häufig spielt jedoch Elektrizität – unabhängig von Betrieb und Branche – beim Bewältigen von Explosionsrisiken keine geringe Rolle. Die Elektrofachkraft ist daher in das Bewerten von Explosionsrisiken und Festlegen von Schutzmaßnahmen einzubinden. Spätestens wenn elektrische Anlagen in einem explosionsgefährdeten Umfeld betrieben werden oder wenn elektrische, explosionsgeschützte Betriebsmittel mit Zündschutz zu prüfen sind, ist das Know-how einer Elektrofachkraft unverzichtbar.
Explosionsschutzdokument aufgewertet
Um bei der Fülle an explosionsschutzrelevanten Vorschriften den Überblick zu behalten, ist es gut zu wissen, dass sich mit der DGUV Information 213-106 an den Rechtsvorgaben zum betrieblichen Explosionsschutz nichts Wesentliches verändert hat. Die Inhalte entsprechen im Großen und Ganzen den Anforderungen aus den Abschnitten E 6 „Explosionsschutzdokument“ und E 7 „Organisatorische Maßnahmen“ der sogenannten Explosionsschutz-Regeln (DGUV Regel 113-001 bzw. frühere BGR 204). Dass die Vorgaben zum Explosionsschutzdokument in eine eigene DGUV Information ausgelagert wurden, zeigt, wie hoch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Bedeutung dieses Dokuments einschätzen.
Downloadtipp der Redaktion
Explosionsschutz: Erlaubnisschein für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
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