Verantwortung für die Sicherheit elektrischer Anlagen
Der Geschäftsführer bzw. Inhaber eines Unternehmens ist für alle sicherheitsrelevanten Belange in seinem Unternehmen verantwortlich. Da dieser Verantwortungsbereich schnell einen nicht mehr überschaubaren Umfang und eine hohe Komplexität annehmen kann, muss eine entsprechende Organisation aufgebaut werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Der Geschäftsführer bzw. Inhaber eines Unternehmens ist selbstverständlich für alle sicherheitsrelevanten Belange in seinem Unternehmen verantwortlich. Hierzu gehören alle Arbeitsmittel, Betriebsmittel, Arbeitsplätze und Umgebungsbedingungen, mit denen Arbeitnehmer bei ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen. Dieser Verantwortungsbereich kann sehr schnell einen Umfang und eine Komplexität annehmen, die der Unternehmer allein nicht überschauen oder regeln kann. Daher ist er verpflichtet, eine entsprechende Organisation aufzubauen, um die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten zu können.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.d.F. vom 21.12.2021
§ 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet […].
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und […] die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
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