Typische Mängel aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: Schutz von Kabeln und Leitungen

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Kabel und Leitungen fallen meist erst beim Defekt auf
Kabel und Leitungen fallen meist erst beim Defekt auf (Bildquelle: francescomoufotografo/iStock/Getty Images Plus)

Elektrische Kabel und Leitungen verrichten meist klaglos ihren Dienst. Oft fallen Kabel und Leitungen erst bei einem Defekt auf, wenn z.B. ein Sicherungsorgan auslöst oder Verbraucher ohne Funktion sind. Im Betrieb sind sie jedoch nicht unerheblichen Umgebungseinflüssen ausgesetzt.

Da Kabel und Leitungen zu den elektrischen Betriebsmitteln gehören, sind sie wie alle anderen Betriebsmittel in die wiederkehrenden Prüfungen einzubinden. Die erste Abbildung zeigt zwei Leitungen, die ohne ausreichenden Schutz verlegt wurden und deren Außenmäntel deutliche Schädigungen aufweisen.

Geschädigte Leitungen aufgrund von fehlendem Schutz im Bodenbereich
Geschädigte Leitungen aufgrund von fehlendem Schutz im Bodenbereich (Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.)

DIN VDE 0100-520 befasst sich mit dem Schutz von Kabeln und Leitungen

In der DIN VDE 0100-520 „Errichten von Niederspannungsanlagen − Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel − Kabel und Leitungsanlagen“ sind zahlreiche Anforderungen zur Auswahl und Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen nach den Umgebungsbedingungen zusammengefasst. Der Abschnitt 522 fordert, die Verlegeart so auszuwählen, dass der Schutz gegen die zu erwartenden Umgebungseinflüsse in allen zugehörigen Teilen der Kabel- und Leitungsanlage sichergestellt ist. Zu den zu erwartenden Umgebungsbedingungen gehören u.a. auch mechanische Beanspruchungen. Laut Abschnitt 522.6.1 sind Kabel- und Leitungsanlagen so auszuwählen und zu errichten, dass der Schaden, der durch mechanische Beanspruchung, z.B. durch Schlag, Eindringen oder Druck, während Errichtung, Nutzung oder Instandhaltung verursacht wird, auf ein Minimum reduziert wird.

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  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.


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