Körperliche Zwangshaltungen im Beruf − wie kann man dem entgegenwirken?
Beim Thema Zwangshaltung geht es im betrieblichen Arbeitsschutz nicht um Hühnerställe oder Schweinezucht, sondern um Tätigkeiten, die in starren und ergonomisch ungünstigen Körperhaltungen durchgeführt werden. Um Gesundheitsbeschwerden und krankheitsbedingten Ausfällen vorbeugen zu können, müssen diese speziellen Gefährdungen ermittelt und bewertet werden.
Mehr als 650 Muskeln, mehr als 200 Knochen, mehr als 100 Gelenke, dazu Wirbel, Knorpel, Sehnen und Bänder – der menschliche Muskel-Skelett-Apparat ist ein äußerst komplexes Gebilde. Es ist einerseits beeindruckend, wie gut dies alles im Normalfall miteinander funktioniert und zu welchen körperlichen Leistungen der gesunde Mensch fähig ist. Auf der anderen Seite zeigen die Statistiken zu den Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) und der „Volkskrankheit Rücken“, wie anfällig dieses System auf Störungen und Fehlbelastungen reagiert.
Statische Körperhaltungen mit angespannter Muskulatur
Eine der im Berufsleben relevantesten Fehlbelastungen ist das Arbeiten in einer sogenannten Zwangshaltung. Dieser Sammelbegriff bezieht sich auf verschiedene mehr oder weniger starre Körperhaltungen, die zu massiven biomechanischen Belastungen führen. Konkret betrifft dies Tätigkeiten in folgenden Positionen:
- gebückt oder in der Rumpfbeuge, mit vorgeneigtem Oberkörper
- über Kopf arbeiten oder bei manuellen Tätigkeiten über Schulterhöhe
- im Knien, in der Hocke, im Fersensitz oder im Schneidersitz
- im Kriechen oder im Liegen
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