Was ist der Unterschied zwischen einer Beauftragung, einer Bestellung und einer Benennung?
Frage aus der Praxis
Wie unterscheiden sich eigentlich Beauftragung, Bestellung und Benennung voneinander? Oder ist das am Ende alles dasselbe?
Antwort des Experten
In § 13 des Arbeitsschutzgesetzes wird ebenso wie in § 13 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gefordert, dass die Pflichtenübertragung (Unternehmerpflichten) in schriftlicher Form erfolgen muss. Die Schriftform ist eine Ordnungsvorgabe, die sich vorrangig an den Arbeitgeber als Delegierenden richtet. Gestaltungsbeispiele sind in der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ zu finden. Als Erkenntnisquelle dient hier die im April 2018 zurückgezogene DGUV Information 211-001 „Übertragung von Unternehmerpflichten“. Wird die Schriftform nicht eingehalten, so ist dies ein organisatorischer Mangel, den der Arbeitgeber zu vertreten hat.
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