GDV-Richtlinien zur Schadensverhütung bei elektrischen Leitungsanlagen
Die Planung, Auswahl, Errichtung sowie der Betrieb von Leitungsanlagen müssen in einer Weise durchgeführt werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Insbesondere das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden sowie deren Folgeschäden gilt es zu verhindern. Zu diesem Zweck hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Richtlinien zur Schadensverhütung im Zusammenhang mit elektrischen Leitungsanlagen entwickelt und veröffentlicht: die VdS 2025 „Elektrische Leitungsanlagen“.
Bei den in den Richtlinien enthaltenen Anforderungen handelt es sich um unverbindliche Mindestanforderungen, die sowohl in der Planungs- und Bauphase als auch während des Betriebs sowie bei Änderungen bestehender Anlagen Gültigkeit besitzen. Die Publikation zeigt Möglichkeiten auf, wie die Entstehung von Bränden, deren Ausdehnung sowie Folgeschäden durch Rauch, aggressive und toxische Brandgase sowie Löschmittel verhindert werden können.
Brandursachen erkennen und vermeiden!
Die Entstehung bzw. Ausbreitung von Bränden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Leitungsanlagen ist häufig auf eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten Ursachen zurückzuführen:
- Beschädigungen der Leitungsanlagen durch:
- äußere thermische, mechanische und chemische Einflüsse (beispielsweise Wärmestrahlung, Hitze oder Kälte)
- zu kleine Biegeradien
- scharfkantige Unterlagen
- Beaufschlagung mit Sonnenlicht (UV-Strahlung)
- Beaufschlagung mit Chemikalien
- Beaufschlagung mit anderen aggressiven Medien (DIN VDE 0100-520 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen“)
- Beschädigungen durch Tiere (DIN VDE 0100-520 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen“)
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