Als ortsveränderlich werden elektrische Betriebsmittel bezeichnet, wenn sie sich während des Betriebs bewegen bzw. generell örtlich verändern lassen und dabei an einen Stromkreis angeschlossen sind. Solche Geräte lassen sich in der Regel an ihrem Gewicht und dem elektrischen Anschluss erkennen. Bei der Prüfung nach erfolgter Reparatur muss die DIN VDE 0701 herangezogen werden.
Die Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3 definiert ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel folgendermaßen:
DGUV Vorschrift 3 DA, § 5 Abs. 1 Nr. 2
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Werden ortsveränderliche Geräte zur gewerblichen Nutzung eingesetzt, so trägt der Unternehmer die Verantwortung für die Sicherheit, also auch für die elektrotechnische Sicherheit der Geräte während der Nutzung durch seine Mitarbeiter. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass nur sichere Betriebsmittel zum Einsatz kommen, die den Betriebsbedingungen genügen.
In der nächsten Ausgabe: Teil 2 mit dem Thema „Einsatz ortsveränderlicher Betriebsmittel und Anwendung der DIN VDE 0702“
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar