Wesentliche Veränderung von Maschinen: vom Betreiber zum Maschinenbauer?

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Wenn die geplante Veränderung an der Maschine als nicht wesentlich eingestuft werden kann, entfallen die zusätzlichen Rechtspflichten.
Wenn die geplante Veränderung an der Maschine als nicht wesentlich eingestuft werden kann, entfallen die zusätzlichen Rechtspflichten. (Bildquelle: Baloncici/iStock/Getty Images Plus)

Maschinen und Anlagen sind hochpreisige Investitionsgüter und in der Regel darauf ausgelegt, viele Jahre oder sogar Jahrzehnte genutzt zu werden. Irgendwann aber entsprechen solche bewährten Modelle nicht mehr dem Stand der Technik oder es gibt technische Neuerungen, von denen die Betreiber profitieren wollen. Technisch ist der Umbau von Maschinen kein Problem, wenn er von Spezialisten durchgeführt wird. Rechtlich aber kommen auf den Betrieb Herstellerpflichten zu, wenn die Änderung der Maschine wesentlich ist. Diese gelten auch, wenn das Unternehmen umgebaute Maschinen nur im eigenen Haus einsetzt.

Wenn vergleichbare Produktionsanlagen am Markt über leistungsfähigere Antriebe, bessere Schutzeinrichtungen oder komfortablere Steuerungssoftware verfügen, können Mitbewerber ihre Waren womöglich kostengünstiger oder sogar besser herstellen. Um mitzuhalten oder um angepasste Produkte herstellen zu können, rüsten viele Unternehmen dann vorhandene Anlagen nach. Im Rahmen der Digitalisierung werden Maschinen außerdem oft per Retrofit für Industrie-4.0-Anwendungen ertüchtigt.

Für den Umbau von Maschinen gibt es also viele Gründe. Dazu gehört im Verlauf des Lebenszyklus solcher Produkte u.a. der Wunsch nach:

  • Verlängerung der Nutzungszeit (Einbau neuer Baugruppen, wenn keine Originalersatzteile mehr verfügbar sind)
  • Steigerung des Produktionsvolumens und der Produktqualität (neue Steuerungs- und Automatisierungssysteme)
  • Optimierung der Energieeffizienz (Austausch von Motoren, Integration von Frequenzumrichtern)
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z.B. Emissionen und Arbeitssicherheit)

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  • Autor:

    Sabine Kurz

    freie Journalistin, Texterin, Buchautorin

    Sabine Kurz

    Nach einem Psychologiestudium und Stationen als festangestellte Redakteurin ist Sabine Kurz seit langem als freie Journalistin, Texterin und Buchautorin erfolgreich.


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