KI-Verordnung (AI Act): Anwendungsbereich und verbotene KI-Anwendungen

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KI dringt immer weiter in unser Leben vor.
KI dringt immer weiter in unser Leben vor. (Bildquelle: SvetaZi/iStock/Getty Images Plus)

Künstliche Intelligenz (KI) wird künftig unser gesamtes Leben und den Unternehmensalltag verändern − das gilt auch für Ihre Tätigkeiten als Elektrofachkraft. Die EU hat jetzt weltweit das erste Gesetz zur Regulierung dieser Materie in Form der KI-Verordnung (KI-VO) erlassen. Im ersten Teil unserer kleinen Serie haben wir Sie über die Entwicklung, die Ziele und grundlegende Bestandteile der neuen KI-Verordnung informiert.

Verordnung legt weiten Anwendungsbereich fest

Art. 2 Abs. 1 ist für alle Unternehmen besonders wichtig, da hier festgelegt wird, an wen sich die Verordnung überhaupt richtet. Dies sind demzufolge:

  • Anbieter, die in der Union KI-Systeme in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck in Verkehr bringen, unabhängig davon, ob diese Anbieter in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind
  • Betreiber von KI-Systemen, die ihren Sitz in der Union haben oder sich in der Union befinden
  • Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die ihren Sitz in einem Drittland haben oder sich in einem Drittland befinden, wenn die vom KI-System hervorgebrachte Ausgabe in der Union verwendet wird
  • Einführer und Händler von KI-Systemen
  • Produkthersteller, die KI-Systeme zusammen mit ihrem Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen
  • Bevollmächtigte von Anbietern, die nicht in der Union niedergelassen sind
  • betroffene Personen, die sich in der Union befinden

Elektrofachkräfte können vor allem bezüglich der Inbetriebnahme, Verwendung und Wartung von KI-Systemen im betrieblichen Einsatz von den Anforderungen die KI-Verordnung betroffen sein.

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  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.


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