Künstliche Intelligenz (KI) wird künftig unser gesamtes Leben und den Unternehmensalltag verändern − das gilt auch für Ihre Tätigkeiten als Elektrofachkraft. Die EU hat jetzt weltweit das erste Gesetz zur Regulierung dieser Materie in Form der KI-Verordnung (KI-VO) erlassen. Im ersten Teil unserer kleinen Serie haben wir Sie über die Entwicklung, die Ziele und grundlegende Bestandteile der neuen KI-Verordnung informiert.
Verordnung legt weiten Anwendungsbereich fest
Art. 2 Abs. 1 ist für alle Unternehmen besonders wichtig, da hier festgelegt wird, an wen sich die Verordnung überhaupt richtet. Dies sind demzufolge:
- Anbieter, die in der Union KI-Systeme in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck in Verkehr bringen, unabhängig davon, ob diese Anbieter in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind
- Betreiber von KI-Systemen, die ihren Sitz in der Union haben oder sich in der Union befinden
- Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die ihren Sitz in einem Drittland haben oder sich in einem Drittland befinden, wenn die vom KI-System hervorgebrachte Ausgabe in der Union verwendet wird
- Einführer und Händler von KI-Systemen
- Produkthersteller, die KI-Systeme zusammen mit ihrem Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen
- Bevollmächtigte von Anbietern, die nicht in der Union niedergelassen sind
- betroffene Personen, die sich in der Union befinden
Elektrofachkräfte können vor allem bezüglich der Inbetriebnahme, Verwendung und Wartung von KI-Systemen im betrieblichen Einsatz von den Anforderungen die KI-Verordnung betroffen sein.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar