Schmelzsicherungen und die Datenblattangabe „Ausschaltvermögen“

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Schmelzsicherungen sollten zerstörungsfrei abschalten.
Schmelzsicherungen sollten zerstörungsfrei abschalten. (Bildquelle: asadykov/iStock/Getty Images Plus)

Schmelzsicherungen sollten zerstörungsfrei abschalten. Ausschlaggebend hierfür die die Datenblattangabe „Schaltvermögen“. Das Schaltvermögen (oder korrekter: Ausschaltvermögen) definiert eine durch Norm oder Datenblatt spezifizierte Spannung und einen „prospektiven“ Strom (Kurzschlussstrom), bei denen ein „zerstörungsfreies Abschalten der Schmelzsicherung“ gewährleistet ist.

Kapselung muss ohne Beschädigung sein

Zerstörungsfrei bedeutet dabei nach Norm u.a., dass die Sicherung zum Schutz der Umgebung während des Abschaltens keine externen Lichtbögen erzeugt und keine Metalldämpfe an die umgebenden Schaltungselemente abgibt. Die Kapselung bzw. das Gehäuse des Schmelzleiters darf daher nach der Prüfung keine Beschädigungen aufweisen. Die Sicherung muss als Ganzes entfernt werden können und alle Beschriftungen (Klartext oder Codierung) müssen lesbar sein, um einen ggf. vorgesehenen Austausch zu ermöglichen. Näheres hierzu regeln Spezifikationen oder Normen, wie z.B. die DIN IEC 60127-1 ff „Geräteschutzsicherungen“.

Prüfung des Schaltvermögens

Darüber hinaus können bei der Prüfung des Schaltvermögens wichtige Informationen für die Entwicklung generiert werden. Analysen des Abschaltverhaltens (Durchlassstrom, Lichtbogenlöschung, ...) ermöglichen in der Regel eine Beurteilung der Eignung von Gehäuse, Füllung und Schmelzleiter der Sicherung.

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  • Autor:

    Manfred Rupalla

    Seniorberater für Geräteschutz der Firma Elschukom GmbH

    Manfred Rupalla

    Manfred Rupalla ist seit seinem Ruhestand 2009 als Seniorberater für Geräteschutz der Firma Elschukom GmbH tätig.


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