
Sie bringt es kurz und kompakt auf den Punkt: Eine Betriebsanweisung hilft auf einen Blick zu erkennen, worauf es ankommt beim sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen. Auch für jede persönliche Schutzausrüstung ist dieses Schriftstück anzufertigen, damit die PSA auf sichere Weise verwendet werden kann. Erfahren Sie, wie eine „Betriebsanweisung“ Schritt für Schritt zu erstellen ist und welche rechtlichen Anforderungen dabei gelten.
Aufgrund der Vielzahl von Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen muss für jedes Produkt bzw. Gerät oder jede Tätigkeit, die mit Gefährdungen verbunden ist, eine eigene Betriebsanweisung vorhanden sein. So gibt es Betriebsanweisungen für Arbeiten in elektromagnetischen Feldern und für Arbeitsmittel wie Bagger, Bandsägen, Gehörschutz, Hubarbeitsbühnen, Reinigungsmaschinen und viele andere mehr. Nur in einigen Fällen können Betriebsanweisungen zusammenfassend erstellt werden, z.B. für ganze Gefahrstoffgruppen, wenn die Produkt- oder Stoffeigenschaften identisch sind.
Bereits geringfügige Veränderungen der Arbeitsbedingungen bzw. der verwendeten Stoffe/Arbeitsmittel/PSA können andere Gefahren bergen. Daher gilt eine Betriebsanweisung grundsätzlich anwendungs- und tätigkeitsbezogen. Sie richtet sich zudem an bestimmte Mitarbeiter, wie z.B. die Elektrofachkraft (EFK). Zum Geltungsbereich gehören auch die Räumlichkeiten, in denen die jeweiligen Tätigkeiten ausgeübt werden.
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