
Die Sicherheit elektrischer Anlagen liegt in der Verantwortung des Betreibers, der diese nicht vollständig delegieren kann. Eine klare Organisationsstruktur und die Bestellung verantwortlicher Elektrofachkräfte (VEFK) sind entscheidend. Dabei müssen die rechtlichen Anforderungen, die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft und die Bedeutung regelmäßiger Prüfungen stets im Blick behalten werden.
Die Verantwortung für die Sicherheit elektrischer Anlagen liegt in erster Linie beim Betreiber der jeweiligen Anlage – ungeachtet der Tatsache, dass er sie in Teilen organisatorisch, z.B. durch Bestellung verantwortlicher Personen oder vertragliche Vereinbarungen, weitergeben kann. Er kann sich niemals vollständig der Verantwortung entziehen. Im privaten Bereich sind solche Verantwortlichkeiten eindeutig über Kauf- und Mietverträge geregelt. Dies gilt analog Sinne auch für den gewerblichen Bereich, allerdings sind in diesem Fall auch die Regelungen zum Arbeitsschutz sowie besondere Regelungen zur Nutzung der jeweiligen Anlagen zu beachten.
Organisatorische Pflichten
Um die Verantwortung für die Sicherheit elektrischer Anlagen wahrnehmen zu können, muss der Betreiber von elektrischen Anlagen gewerblicher Nutzung, die einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil darstellen, eine sichere Organisationsstruktur aufbauen. Hierbei ist die Frage der Übernahme der Verantwortung durch den Geschäftsführer selbst oder durch eine bestellte Person von entscheidender Bedeutung. Sollte der Geschäftsführer auch gleichzeitig die fachliche Voraussetzung zur Übernahme der Verantwortung der elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 1000-10:2021-06 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ besitzen, so ist dies insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen möglich.
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