Erstprüfung im Spannungsfeld zwischen staatlichem und unfallversicherungsrechtlichem Regelwerk
Wohl kaum ein Thema wird von befähigten Personen (bP) und verantwortlichen Elektrofachkräften (VEFK) so emotional diskutiert wie die Erst- oder Inbetriebnahmeprüfung von verwendungsfertig gekauften elektrischen Arbeitsmitteln. Diese Problematik stellt sich aktuell nur bei elektrischen Arbeitsmitteln, weil es nur hier gültige Vorschriften aus beiden Rechtsgebieten gibt. In anderen Bereichen sind entsprechende Parallelvorschriften bereits vollständig harmonisiert, meist zugunsten des staatlichen Rechts weggefallen oder sie sahen nie Inbetriebnahmeprüfungen vor.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar