DSGVO: Das sollten Elektrofachkräfte darüber wissen
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat schon vor dem Ablauf der Übergangsfrist am 25.05.2018 in nahezu allen Betrieben für erhebliche Unruhe gesorgt. Jedes Unternehmen, das persönliche Daten erfasst und speichert, muss die neuen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung, aber auch die des 2017 überarbeiteten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten.
Auch wenn Sie als (verantwortliche) Elektrofachkraft nur mittelbar von den Neuregelungen betroffen sind, sollten Sie deren Anforderungen unbedingt kennen und beachten.
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