DIN VDE 1000-10: Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen

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DIN VDE 1000-10: Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen
(Bildquelle: RGtimeline/iStock/Getty Images Plus)

e.+ Artikel: Der vollständige Titel der Norm lautet DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2021-06 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“. Sie legt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Personen fest, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind. Solche Tätigkeiten sind beispielsweise das Planen, Projektieren, Konstruieren, Errichten, Betreiben, Prüfen und Ändern elektrischer Anlagen sowie das Einsetzen von Arbeitskräften. Da die Norm ausnahmslos jede Elektrofachkraft betrifft, ist sie von herausragender Bedeutung für die Praxis.

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Auszug aus dem Artikel "DIN VDE 1000-10: Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen"

  • Die Rolle des Arbeitgebers im Arbeitsschutz
  • Die Elektrofachkraft im Betrieb
  • Die verantwortliche Elektrofachkraft in der betrieblichen Organisation
  • Die elektrotechnisch unterwiesene Person

Norm soll Zusammenspiel organisatorischer und fachlicher Verantwortung vereinfachen

Die Erstausgabe der DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) erschien 1995. Die federführenden Normgestalter wollten mit dieser Bestimmung eine Option aufzeigen, wie in der Elektrotechnik das Zusammenspiel von organisatorischer und fachlicher Verantwortung gemäß den Regeln des Arbeitsschutzes und der Betriebsorganisation im Sinne der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Vorschrift 4 umgesetzt werden kann.

Arbeitgeber muss Belegschaft vor Gefahren schützen

Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Unternehmer in § 618 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie § 3 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die eigenen Beschäftigten gegen eine unmittelbare, konkret drohende Gefahr für Leben und Gesundheit zu schützen.

Arbeitgeber kann Verantwortung an Elektrofachkräfte (EFKs) delegieren

Einen wesentlichen Teil der unternehmerischen Verantwortung bildet die Fachverantwortung hinsichtlich spezieller Gefährdungen, für deren Bewertung eine entsprechende Qualifikation – kombiniert mit ausreichenden Kenntnissen und beruflichen Erfahrungen – vorhanden sein muss. Dies gilt vor allem für den Bereich der elektrotechnischen Sicherheit. Verfügt der Unternehmer hier nicht über das notwendige Fachwissen, müssen die mit der ihm obliegenden Fachverantwortung einhergehenden Pflichten einer fachlich geeigneten und zuverlässigen Person (Elektrofachkraft § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4) übertragen werden. Dies gilt generell für alle Betriebe.

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  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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