Fremdvergabe von Prüfungsleistungen

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Prüfungsleistungen können an externe Dienstleister fremdvergeben werden.
Prüfungsleistungen können an externe Dienstleister fremdvergeben werden. (Bildquelle: temis/iStock/Thinkstock)

Wenn im Unternehmen keine geeigneten Prüfer vorhanden sind, können Prüfungsleistungen auch an externe Dienstleister fremdvergeben werden. Beachten Sie: Der Arbeitgeber haftet auch bei der Vergabe der Prüfungsdienstleistung an Fremdfirmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung.

Diese Punkte sollten Sie beim Einsatz von externen Dienstleistern besonders berücksichtigen:

Abstimmung der fachlichen Vorgaben mit dem Bereich Einkauf

Der Betreiber der Arbeitsmittel oder die verantwortliche Elektrofachkraft, der die Fachverantwortung übertragen wurde, legt in der Ausschreibung Umfang und Inhalt der Prüfung bzw. die erforderliche Qualifikation des Prüfers nach den gesetzlichen und normativen Vorgaben fest.

Qualifikationsüberprüfung des Prüfers anhand persönlicher Dokumente

Ein Nachweis über die einschlägige berufliche Ausbildung, Schulungen bzgl. VDE-Prüfungen, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit ist z.B. durch einen Sicherheitspass zu erbringen.

Durchführung der Einweisung von Fremdfirmenmitarbeitern

Der externe Prüfer muss eine Einweisung sowohl in die allgemeinen Firmenrichtlinien als auch in die spezifischen (elektrischen) Sicherheitsvorgaben erhalten und persönlich bestätigen.

Downloadtipps der Redaktion

Prüfprotokoll für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel

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E-Book „Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft“

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisung „Prüfung von allgemeinen ortsveränderlichen Betriebsmitteln“

Hier gelangen Sie zum Download.

Freigabe der Prüfung durch die verantwortliche Elektrofachkraft

Erst wenn die für die Prüfung verantwortliche Elektrofachkraft alle erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfung kontrolliert hat, gibt sie den Prüfauftrag an den Dienstleister frei.

Regelmäßige Kontrolle der Fremdfirma an der Arbeitsstelle

Der Betreiber der elektrischen Arbeitsmittel oder die für die Prüfung verantwortliche Elektrofachkraft üben ihre Aufsichtsverantwortung sowohl gegenüber eigenen unterstellten Mitarbeitern als auch gegenüber Fremddienstleistern aus.

Einfordern der vereinbarten Dokumentationen

Ein schriftlicher Prüfbericht mit eindeutiger Gerätezuordnung ist zu erbringen.

Bewertung des Fremddienstleisters für weitere Aufträge

Die fachliche Bewertung durch die für die Prüfung verantwortliche Elektrofachkraft dient als Rückmeldung für den Einkauf bzgl. der weiteren Auftragsvergabe.

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  • Autor:

    Dipl.-Ing. Hans-Jörg Bauer

    Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften

    Hans-Jörg Bauer

    Hans-Jörg Bauer ist Elektromeister und Betriebswirt mit langjähriger Berufserfahrung in der Industrie als Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften in Theorie und Praxis.

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