Fremdvergabe von Prüfungsleistungen
- Kommentare: 0
- Prüfen
- Artikel als PDF herunterladen
Wenn im Unternehmen keine geeigneten Prüfer vorhanden sind, können Prüfungsleistungen auch an externe Dienstleister fremdvergeben werden. Beachten Sie: Der Arbeitgeber haftet auch bei der Vergabe der Prüfungsdienstleistung an Fremdfirmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung.
Diese Punkte sollten Sie beim Einsatz von externen Dienstleistern besonders berücksichtigen:
Abstimmung der fachlichen Vorgaben mit dem Bereich Einkauf
Der Betreiber der Arbeitsmittel oder die verantwortliche Elektrofachkraft, der die Fachverantwortung übertragen wurde, legt in der Ausschreibung Umfang und Inhalt der Prüfung bzw. die erforderliche Qualifikation des Prüfers nach den gesetzlichen und normativen Vorgaben fest.
Qualifikationsüberprüfung des Prüfers anhand persönlicher Dokumente
Ein Nachweis über die einschlägige berufliche Ausbildung, Schulungen bzgl. VDE-Prüfungen, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit ist z.B. durch einen Sicherheitspass zu erbringen.
Durchführung der Einweisung von Fremdfirmenmitarbeitern
Der externe Prüfer muss eine Einweisung sowohl in die allgemeinen Firmenrichtlinien als auch in die spezifischen (elektrischen) Sicherheitsvorgaben erhalten und persönlich bestätigen.
Downloadtipps der Redaktion
Prüfprotokoll für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel
Hier gelangen Sie zum Download.
E-Book „Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft“
Hier gelangen Sie zum Download.
Unterweisung „Prüfung von allgemeinen ortsveränderlichen Betriebsmitteln“
Freigabe der Prüfung durch die verantwortliche Elektrofachkraft
Erst wenn die für die Prüfung verantwortliche Elektrofachkraft alle erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfung kontrolliert hat, gibt sie den Prüfauftrag an den Dienstleister frei.
Regelmäßige Kontrolle der Fremdfirma an der Arbeitsstelle
Der Betreiber der elektrischen Arbeitsmittel oder die für die Prüfung verantwortliche Elektrofachkraft üben ihre Aufsichtsverantwortung sowohl gegenüber eigenen unterstellten Mitarbeitern als auch gegenüber Fremddienstleistern aus.
Einfordern der vereinbarten Dokumentationen
Ein schriftlicher Prüfbericht mit eindeutiger Gerätezuordnung ist zu erbringen.
Bewertung des Fremddienstleisters für weitere Aufträge
Die fachliche Bewertung durch die für die Prüfung verantwortliche Elektrofachkraft dient als Rückmeldung für den Einkauf bzgl. der weiteren Auftragsvergabe.
Tipp der Redaktion
Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik
- Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
- Modern und ohne Aufwand schulen
- Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften
Kommentare
Einen Kommentar schreiben