Wie müssen Steckdosenstromkreise bei Erstinbetriebnahme geprüft werden?
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Frage aus der Praxis
Ist es erforderlich, die Niederohmigkeit am Schutzleiterkontakt messtechnisch an einer 230-V-Schukosteckdose bei der Erstinbetriebnahme nachzuweisen? Schleifenimpedanz, Isolation, Netzinnenwiderstand und Fehlerstrom-Schutzeinrichtung wurden erfolgreich gemessen. Dies ist nicht eindeutig in der DIN VDE 0100-600 beschrieben.
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Antwort des Experten
Sie haben vollkommen Recht: Die DIN VDE 0100-600 hilft hier nicht weiter. In der DGUV Information 203-072 zur wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen (Stand 2021) finden Sie das Thema allerdings, und zwar in Abschnitt „3.4.2 Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleitersystems“.
Dort wird zunächst festgehalten, dass die Niederohmigkeit des Schutzleitersystems Voraussetzung für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme „automatische Abschaltung der Stromversorgung im Fehlerfall“ ist. Danach wird betont, dass für diese Schutzmaßnahme der Nachweis der Wirksamkeit an jeder zugänglichen Schutzleiterverbindung erfolgen muss (100-%-Messung!). Die Prüfung der niederohmigen Schutzleiterverbindung besteht aus dem Besichtigen in Verbindung mit einer Messung mit einem Prüfstrom von mindestens 200 mA (AC oder DC). Die DGUV gibt noch folgende Praxistipps:
- Um den Schutzleiterwiderstand richtig bewerten zu können, muss die Prüfperson wissen, welche Art von Prüfstrom für die Schutzleiterwiderstandsmessung verwendet wird.
- Bei der Verwendung eines Gleichstroms als Prüfstrom ist zu beachten, dass sich Korrosionen an bzw. in Schutzleiterverbindungen wie Dioden verhalten können. Aus diesem Grund muss in beiden Polaritäten gemessen werden (Stromrichtungsumkehr).
- Bei der Verwendung von Wechselstrom als Prüfstrom muss beachtet werden, dass sich eventuell vorhandene Blindwiderstände, z.B. Netzdrosseln, zum ohmschen Leitungswiderstand addieren können und somit zu einer Erhöhung des Gesamtwiderstands Z führen. Multimeter und zweipolige Spannungsprüfer, die nicht den Anforderungen der Normenreihe VDE 0413 entsprechen, sind für den Nachweis der niederohmigen Schutzleiterverbindung nicht geeignet!
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