„Brauchen wir eine verantwortliche Elektrofachkraft?“
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Frage aus der Praxis
Ich habe folgende Situation: Ich leite die Abteilung Betriebstechnik/Großküchentechnik und habe selbst keine elektrische Ausbildung.
Mein Team besteht aus drei gelernten Elektrikern und einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP). Das Team führt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an unseren Großküchengeräten durch (z.B. Heizstäbe tauschen, Platinen ersetzen, Schalter ersetzen). Es werden keine Prüfungen der Betriebsmittel nach DGUV durchgeführt. Unsere Betriebsmittel (ortsfeste und ortsveränderliche) werden regelmäßig durch einen externen Dienstleister nach DGUV geprüft und dokumentiert.
Ist in unserer Situation die Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) nötig?
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Antwort des Experten
Eine verantwortliche Elektrofachkraft wird dann benötigt, wenn ein elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil besteht. Der Anhang A der DIN VDE 1000-10 gibt in Textziffer 4.4 hierauf bereits eine erste Antwort. Ein elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil besteht dann, wenn es einen Bereich im Unternehmen gibt, der sich mit elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben beschäftigen muss.
Nun wird es nahezu kein Unternehmen mehr geben, das keine elektrischen Maschinen und Arbeitsmittel einsetzt. Das Vorhandensein einer mehr oder weniger ausgeprägten elektrischen Anlage im Unternehmen kann flächendeckend angenommen werden. Sobald aber eine elektrische Anlage, elektrische Maschinen und Arbeitsmittel vorhanden sind, muss man sich zwangsläufig mit elektrotechnischen Sicherheitsaufgaben beschäftigen. Leider gibt es für den elektrotechnischen Betrieb keine griffige Definition oder Festlegung. Man wird das Bestehen eines solchen daher am Anwendungsbereich der VDE-Bestimmung festmachen müssen. Werden also im Unternehmen Aufgaben ausgeführt, die im Kapitel 1 der DIN VDE 1000-10 beschrieben sind, so besteht ein elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil.
Da diese Aufgaben nach § 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 nur durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden dürfen, kann man verkürzt sagen: Ein elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil besteht dann, wenn Elektrofachkräfte beschäftigt werden. Diese können nicht im luftleeren Raum agieren, sondern bedürfen u.a. auch nach § 12 Abs. 1 der Arbeitsschutzverordnung (ArbSchG) der regelmäßigen Anleitung. Dies ist die Situation, in der eine verantwortliche Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 Kap. 4.4 zur verantwortlichen fachlichen Leitung vorhanden sein muss.
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Checkliste: Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft
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Checkliste: Anforderungsprofil an die verantwortliche Elektrofachkraft
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Formular: Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft
In der vorliegenden Situation werden elektrotechnische Aufgaben nach § 3 DGUV Vorschrift 3 bzw. Kapitel 1 DIN VDE 1000-10 von Elektrofachkräften und einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) ausgeführt. Ein elektrotechnischer Betriebsteil ist somit vorhanden. Für die elektrotechnisch unterwiesene Person kommt noch hinzu, dass sie durch eine Elektrofachkraft (EFK) über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. Dazu werden vermutlich auch Arbeitsanweisungen für die elektrotechnisch unterwiesene Person benötigt. Dies alles muss nachhaltig organisiert sein. Auch wenn nur Komponenten getauscht werden, so ist damit immer eine Prüfung verbunden, die die elektrische Sicherheit gewährleistet (siehe § 14 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)).
Eine verantwortliche Elektrofachkraft sollte daher vorgesehen sein. Diese muss nicht zwangsläufig intern beschäftigt werden, muss aber den Elektrofachkräften und der elektrotechnisch unterwiesenen Person bekannt und für diese ansprechbar sein.
Zur Vertiefung:
„Verantwortung und Haftung in der Elektrotechnik“, Hüthig-Verlag, 2. Auflage 2024
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