Aufgaben einer elektrotechnisch unterwiesenen Person

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Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)
Die EuP arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer EFK. (Bildquelle: lisafx/iStock/Getty Images)

Die Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) sind elektrotechnische Tätigkeiten wie Schalten, Messen, Erproben, aber auch Beaufsichtigen. Hier lesen Sie mehr.

Was heißt elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)?

Als EuP (elektrotechnisch unterwiesene Person) wird eine Person bezeichnet, die durch eine EFK (Elektrofachkraft)

  • über die übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet,
  • erforderlichenfalls angelernt sowie
  • hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.

Nach der DGUV Information 203-002 „Elektrofachkräfte“ dürfen elektrotechnische Arbeiten grundsätzlich nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Elektrofachkraft die Führungs- und Fachverantwortung übernimmt.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen eigenverantwortlich keine Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausführen. Sie dürfen nur die Arbeiten ausführen, für die sie eine fachgerechte Einweisung erhalten haben. Bei diesen Arbeiten müssen sie die vermittelten Maßnahmen und Verhaltensregeln anwenden.

Verfügt Ihre EuP über die notwendigen Qualifikationen? Das können Sie mit dieser Checkliste prüfen:
Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person.

Tipp der Redaktion

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  • Komplett vorbereitete Schulungsinhalte
  • Direkte Anwendbarkeit: Ideal für Ihre internen Schulungen.
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Aufgaben, die EuPs ausführen dürfen

Schalthandlungen

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur Tätigkeiten ausführen, die notwendig sind, um die elektrische Anlage im sicheren Betrieb zu erhalten.

  • Schalthandlung zur Änderung des elektrischen Zustands einer Anlage oder zum Bedienen von Betriebsmitteln
    Darunter fallen alle Schalthandlungen im „normalen Betrieb“, um z.B. die Beleuchtungsanlage einer Werkhalle zentral einzuschalten, oder Umschaltungen auf andere Netzquellen wie Notstrom- oder Sicherheitsstromversorgungen.
  • Ausschalten oder Wiedereinschalten von Anlagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen
    Dazu gehören alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten und anderen Arbeiten an der elektrischen Anlage durchgeführt werden.
  • Freischalten und wiedereinschalten
    EuPs dürfen elektrische Anlagen entsprechend der Arbeitsmethode „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“ freischalten und nach der Freigabe wiedereinschalten.
  • Notfälle
    Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen Schalthandlungen bei Notfällen in der Elektrizitätsversorgung durchführen.

Downloadtipps der Redaktion

Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person

Hier gelangen Sie zum Download.

Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisung: Elektrotechnisch unterwiesene Person

Hier gelangen Sie zum Download.

Tätigkeiten zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands der Anlage

EuPs dürfen messen

EuPs dürfen durch Messen physikalische Daten in elektrischen Anlagen ermitteln, um den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage zu überprüfen.

Für die Messung sind nur geeignete und sichere Messgeräte zu verwenden. Der Benutzer hat sich vor dem Messen zu informieren,

  • welche Messwerte erfasst werden sollen,
  • welches Messverfahren für die Messung geeignet ist und
  • welche Messgeräte den zu erwartenden physikalischen Größen (Spannungsbereich) standhalten,

um ein Messergebnis zuverlässig und ausreichend genau anzeigen zu können.

Der Benutzer muss ein Überschreiten des Messbereichs erfassen können und darf nicht gefährdet werden. Messgeräte müssen regelmäßig kalibriert werden.

EuPs dürfen elektrische Anlagen erproben

Erproben dient der Feststellung

  • der Funktionsfähigkeit oder
  • des elektrischen, mechanischen oder thermischen Zustands

einer elektrischen Anlage.

Erproben schließt auch die Überprüfung der Wirksamkeit z.B. von elektrischen Schutzeinrichtungen und Sicherheitsstromkreisen ein.

Das Erproben kann durch das Ermitteln der physikalischen Daten erfolgen. Ist für das Erproben nur eine Ja-/Nein-Aussage erforderlich, so hat die prüfende Person die angezeigten Messwerte in der jeweiligen Aussage einzuordnen und zu bewerten.

Spezielle Erprobungen, z.B. Hochspannungs-Versuchsanlagen, bei denen die Gefahr direkten Berührens unter Spannung stehender Teile besteht, dürfen nur von Elektrofachkräften mit Zusatzausbildung durchgeführt werden.

Hier gelangen Sie zum Download „Prüfbericht zur Erprobung“.

Nur nach Arbeitsanweisung – Arbeiten unter Spannung

Das Arbeiten unter Spannung ist eine Tätigkeit, bei der Personen mit Körperteilen oder Gegenständen unter Spannung stehende Teile berühren oder in die Gefahrenzone gelangen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen folgende spezielle Arbeiten unter Spannung nur nach Arbeitsanweisung durchführen:

  • Reinigen und Abspritzen von Isolatoren
  • Entfernen von Raureif

Aufgrund der erhöhten Gefährdung durch die elektrische Körperdurchströmung (elektrischer Schlag) und die Lichtbogeneinwirkung erfordern Arbeiten unter Spannung besondere technische und organisatorische Maßnahmen. Solche Arbeiten dürfen nur verrichtet werden, wenn eine sichere Ausführung erreicht wird.

EuPs dürfen in Abhängigkeit von der Art der Arbeiten nur mit einer Spezialausbildung „Arbeiten unter Spannung“ Tätigkeiten an unter Spannung stehenden aktiven Teilen ausführen.

Arbeiten im spannungsfreien Zustand (AisfZ)

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach der Arbeitsmethode „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“ an Anlagen arbeiten oder Personen bei Arbeiten beaufsichtigen.

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (AiN)

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile beaufsichtigen, wenn Schutz durch Abstand angewandt werden soll.

Zu beaufsichtigende Tätigkeiten:

  • Bewegen von Leitern oder sperrigen Gegenständen
  • Tätigkeiten oberhalb von Freileitungen
  • Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten an Masten und Portalen
  • Bauarbeiten und ähnliche Tätigkeiten

Bei diesen Arbeiten sind Schutzabstände durch EFKs oder EuPs oder unter deren Aufsichtsführung einzuhalten.

Arbeiten in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten mit Nennspannung über 1 kV dürfen nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen ausführen. Dazu gehören

  • Rasenmäharbeiten
  • Bodenbearbeitung bis zu einer maximalen Arbeitshöhe von 2 m

Durch Schutzvorrichtungen wie z.B. Geländer, Ketten o.Ä. ist zu verhindern, dass die vorgegebenen Schutzabstände unterschritten werden. Für diese Arbeiten müssen EFKs und EuPs eine notwendige aufgabenspezifische Zusatzqualifikation vom Anlagenbetreiber erhalten.

Nicht elektrotechnische Arbeiten

Bei nicht elektrotechnischen Arbeiten muss ein festgelegter Abstand (Annäherungszone) unter Berücksichtigung der ungünstigsten Umstände eingehalten werden. Werden diese Arbeiten unter der Aufsicht einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt, können die Schutzabstände bis zur äußeren Grenze der Annäherungszone angewandt werden.

Die aufsichtführende EuP hat darauf zu achten, dass die zulässigen Annäherungen (Schutzabstände) an Freileitungsanlagen nicht unterschritten werden.

Zu den nicht elektrotechnischen Arbeiten zählen z.B.

  • Hoch- und Tiefbauarbeiten,
  • der Gerüstbau,
  • Montagearbeiten,
  • Transportarbeiten,
  • Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten oder
  • Arbeiten mit Hebezeugen und anderen Geräten in der Nähe elektrischer Anlagen, ohne dass diese Arbeiten im Zusammenhang mit der elektrischen Anlage stehen.

Beitrag aus dem Jahr 2015, aktualisiert im September 2024

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch

    Geschäftsführender Gesellschafter der GAB Ingenieure GmbH

    Ritterbusch Sven

    Im Jahr 2013 gründete Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch die GAB Ingenieure GmbH, die Unternehmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz berät. Dort ist er als geschäftsführender Gesellschafter und VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen tätig.

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Kommentare

Kommentar von Rolf Bailly |

Aus welcher Rechtsvorschrift ergibt sich die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestellung einer EuP?

Kommentar von CHRISTIAN gÜNTHER |

Darf ich als TÜV-Süd geprüfte EuP und EFK für festgelgte Tätigkeiten eigenständig Prüfung an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen?

Kommentar von Christian Klassen |

Hallo,

darf eine EuP auch nach einer abgeschlossenen Prüfung an einem fehlerhaften ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel dieses Stilllegen?

Kommentar von Dirk Gromann |

super und danke

Kommentar von Dietmar Stoll |

Der Artikel war sehr hilfreich. Meine Frage, was bedeutet unter Aufsicht, wurde beantwortet

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