Sachverständige für die Elektrotechnik
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Für einige elektrische Anlagen benötigt die Elektrofachkraft die Unterstützung eines Sachverständigen. Gründe dafür können die Komplexität der elektrischen Anlage, ein Schadensereignis oder aber die Forderung nach Prüfungen sein.
Die Elektrofachkraft stellt sich bei der Auswahl eines Sachverständigen meist die Frage: welcher Sachverständige ist der richtige für die erforderliche Aufgabe?
Definition Sachverstand
Was ist eigentlich ein Sachverständiger? Der Duden z.B. definiert den Begriff „Sachverstand“ ganz allgemein als eine Befähigung zur Beurteilung und Einschätzung für ein spezielles Gebiet. Auf diesem Sachgebiet müssen laut des Dudens genaue, zuverlässige Kenntnisse vorhanden sein (vgl. Duden).
Aus dieser Definition lässt sich bereits erkennen, dass ein Sachverständiger eine natürliche Person sein muss, die eine besondere über den Durchschnitt hinausgehende Sachkunde auf ihrem Sachgebiet besitzt. Zum anderen beinhaltet die Definition die Feststellung, dass es die unterschiedlichsten Sachgebiete gibt. Es kann also nicht den einen Sachverständigen für alle Sachgebiete (z.B. Brandschutz, Lüftung, Elektro, Statik usw.) geben.
Der Begriff Sachverständiger ist im Allgemeinen kein geschützter Titel. Jeder kann mehr oder weniger Sachverstand aufbauen und diesen auf der Visitenkarte oder auf Geschäftsbriefen kundgeben. Inwieweit diese Sachkunde nachgewiesen bzw. von anderen anerkannt ist, bleibt offen. So gibt es z.B. im Internet diverse Angebote, die eine Ausbildung zum Sachverständigen binnen einer Woche oder kürzer versprechen.
Für die Elektrofachkraft ist es nahezu unmöglich zu erkennen, welche tatsächliche Qualifizierung diese Sachverständigen tatsächlich haben.
Zertifizierungsverfahren als Nachweis der Qualifikation
Für bestimmte Aufgabenbereiche und Tätigkeiten von Sachverständigen gibt es jedoch Zertifizierungsverfahren bzw. Anerkennungsverfahren in denen das Fachwissen nachgewiesen werden muss. Die drei bekanntesten sollen im Folgenden beschrieben werden.
- VdS-anerkannter Sachverständiger
- staatlich bzw. baurechtlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger)
- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v. Sachverständiger)
VdS-anerkannter Sachverständiger
Laut der Versicherungswirtschaft sind ca. 30 % aller Brände durch elektrische Anlagen verursacht. Um dieses Risiko für den Versicherungsgeber zu reduzieren, gibt es in den Gebäudeversicherungsverträgen Auflagen für den Versicherungsnehmer. Eine Auflage ist z.B. die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen durch einen Sachverständigen (sog. Feuerklausel 3602). Der prüfende Sachverständige muss dafür jedoch durch die Versicherungswirtschaft anerkannt sein. D.h. er muss seine Fachkompetenz (z.B. schriftliche Prüfung) und technische Ausstattung (z.B. Messgeräte) nachgewiesen haben.
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Das Anerkennungsverfahren wird durch die VdS Schadenverhütung GmbH in Köln durchgeführt. Die VdS Schadenverhütung GmbH ist ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), in dem sich zahlreiche Versicherungsgesellschaften zusammengeschlossen haben (vgl. VdS 2016). Bei einem positiven Nachweis der Sachkunde wird eine Anerkennung des VdS auf dem jeweiligen Sachgebiet ausgesprochen bzw. ein Zertifikat erstellt (z.B. VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen von elektrischen Anlagen). Der Sachverständige ist nun vom VdS auf seinem Fachgebiet anerkannt. Er darf den geschützten Titel “VdS-anerkannter Sachverständiger” führen.
VdS-anerkannte Sachverständige müssen ihre Sachkunde nach der Anerkennung weiterhin aufrecht erhalten und alle vier Jahre eine Verlängerung der Anerkennung beantragen. Dazu müssen z.B. Weiterbildungen, Messgeräte und durchgeführte Prüfungen nachgewiesen werden. Der Aufgabenbereich eines VdS-anerkannten Sachverständigen ist somit primär die Prüfung von elektrischen Anlagen zur Reduzierung von Bränden.
Staatlich bzw. baurechtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige)
In zahlreichen öffentlichen Gebäuden (z.B. Versammlungsstätten) oder in Gebäuden mit besonderer Art und Nutzung (z.B. Tiefgaragen und Hochhäuser) müssen laut Gesetzgebungen und Verordnungen der Bundesländer bestimmte technische Einrichtungen durch Sachverständige (sog. Prüfsachverständige) geprüft werden.
Zu diesen technischen Einrichtungen gehören z.B. die Brandmelde-/Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen. In einigen Bundesländern (z.B. NRW) sind darüber hinaus auch die allgemeinen elektrischen Anlagen prüfpflichtig. Über diese Prüfungen sind Prüfberichte (Bescheinigungen) auszustellen, die auf Verlangen den Bauaufsichtsbehörden vorgelegt werden müssen. Ziel der Prüfungen ist es die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen zu prüfen und zu dokumentieren.
Neben speziellen Fachkenntnissen auf dem jeweiligen Sachgebiet müssen diese Sachverständigen darüber hinaus auch Fachwissen über Verordnungen, Gesetze und Richtlinien des Bauordnungsrechts der Bundesländer besitzen. Die Sachverständigen, die diese Prüfungen durchführen, nehmen somit quasi hoheitliche Aufgaben wahr und entlasten die Bauaufsichtsbehörden. Aus diesem Grund werden die staatlich bzw. baurechtlich anerkannten Sachverständigen durch die Landesregierungen (z.B. Bezirksregierungen und Innenministerien o.ä.) anerkannt.
Sie müssen eine langjährige Berufserfahrung (mind. fünf Jahre Tätigkeit pro Sachgebiet), eine besondere Sachkunde auf den einzelnen Fachgebieten und eine persönliche Eignung (physisch und psychisch) nachgewiesen haben. Diesen Nachweis erbringen sie im Allgemeinen durch jeweils schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen vor einer Prüfungskommission, die durch die jeweiligen Bundesländer bestimmt werden. Nach ihrer Anerkennung dürfen sie den geschützten Titel “staatlich bzw. bauaufsichtlich anerkannte Sachverständiger“ für ihr jeweiliges Fachgebiet führen (z.B. bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger für Sicherheitsstromversorgungen).
Prüfsachverständige unterstehen der Aufsicht des Bundeslandes. Der Aufgabenbereich eines staatlich bzw. baurechtlich anerkannten Sachverständigen ist somit primär die Prüfung von technischen Einrichtungen inkl. der dafür getroffenen Brandschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit im Sinne des Bauordnungsrechts der Bundesländer.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.v.u.S)
Die Handwerkskammern haben laut des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (kurz Handwerksordnung, HwO) die Aufgabe Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen (vgl. HwO 2016).
Der ö.b.u.v. Sachverständige unterstützt bei Gerichtsverfahren die Richter und vermittelt somit dem Gericht das für die Entscheidungsfindung erforderliche Fachwissen. Er wird mit Fragen konfrontiert, ob Mängel vorliegen, was deren Ursachen sind und wie bzw. zu welchen Kosten diese beseitigt werden können.
Die Handwerkskammern führen dazu öffentliche Bestellungen und Vereidigungen von geeigneten sachkundigen Personen durch. Sie können dazu Nachweise über die besondere Sachkunde, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und die Überprüfung duch ein Fachgremium verlangen oder Stellungnahmen von fachkundigen Dritten oder sonstige Erkenntnisquellen zu Rate ziehen. Die öffentliche Bestellung erfolgt für längstens fünf Jahre und muss danach erneuert werden (sog. Wiederbestellung).
Der Sachverständige muss im Rahmen seiner Vereidigung schwören, dass er seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteilich erfüllt. Die Vereidigung ist eine allgemeine Vereidigung i.S. der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Strafprozessordnung (StPO). Die Vereidigung wird durch die Handwerkskammern bekannt gegeben und in einem Sachverständigenverzeichnis veröffentlicht. Über die Bestellung wird eine Bestellungsurkunde ausgestellt sowie ein Rundstempel übergeben.
Der ö.b.u.v. Sachverständige darf alle sein Fachgebiet betreffende Gutachten und Schriftstücke mit dem Rundstempel kennzeichnen. Für andere Gutachten darf der Titel bzw. Stempel nicht genutzt werden. Nach der öffentlichen Bestellung darf er den geschützten Titel “von der Handwerkskammer XXX (Name der Handwerkskammer) öffenlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für XXX (Sachgebiet)” verwenden. Die genaue Bezeichnung des Sachgebiets legen die Handwerkskammern fest.
Der Aufgabenbereich eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist somit primär allen Gerichten und Behörden mit Sachkunde zur Verfügung zu stehen, damit diese bei Streitfällen eine Entscheidung treffen können.
Fazit
Für verschiedene Aufgaben gibt es unterschiedliche Sachverständige. Zur Qualitätssicherung bzw. zum Nachweis der besonderen Sachkunde werden durch Organisationen oder Behörden Anerkennungsverfahren bzw. Zertifizierungen durchgeführt. In diesen müssen die Sachverständigen ihre sachgebietsbezogenen Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Diese Anerkennungen (“VdS-“, “staatlich-“, “bauaufsichtlich” oder “öffentlich bestellt und vereidigt”) dienen der Elektrofachkraft dazu, den für den jeweiligen Fall richtigen Sachverständigen zu finden. Dazu ist es wichtig, die Aufgabenbereiche der Sachverständigen zu kennen.
Quellenangaben:
Duden: Duden Online Wörtebuch: Sachverstand, Bibliographisches Institut GmbH, Dudenverlag, Mecklenburgische Straße 53, 14197 Berlin
VdS: Vertrauen durch Sicherheit, VdS Schadenverhütung GmbH, Amsterdamer Str. 174, 50735, Köln
Handwerksordnung (HwO): Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
Beitrag aus dem Jahr 2016, wurde geprüft und aktualisiert am 16.11.2020
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Kommentare
Kommentar von Alex Finsterbusch |
Ich bin fasziniert von der Elektrotechnik und wollte schon immer ein Experte auf diesem Gebiet werden. Aber ich wusste nicht, wie ich das erreichen kann. Der Artikel hat mir die Augen geöffnet, wie ich ein Sachverständiger in der Elektrotechnik werden kann. Er zeigt mir, was ich alles lernen und leisten muss, um als Sachverständiger anerkannt zu werden. Er erklärt mir auch, was ich als Sachverständiger machen und beachten muss. Er gibt mir einen realistischen und spannenden Blick auf den Beruf. Ich bin begeistert von diesem Artikel. Er macht mir Lust, meine Qualifikation zu erwerben und meine Tätigkeit auszuüben.
Kommentar von M.Schmid |
Etwas zu kurz gekommen ist die Erwähnung das es auch SV ausserhalb der reinen Prüftätigkeit im Elektrobereich gibt z.B. Beratung zu Planung und Entwicklung, Leistungsanerkennung von Installationsarbeiten usw.
Ebenso sollte auf die Problematik hinsichtlich der VDS
Zulassung hingewiesen werden , das es hier keine SV von Herstellern & / Installationsbetrieben gibt.
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