Wer darf die elektrotechnisch unterwiesene Person unterweisen?

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Manchmal unterschätzen die Elektrofachkräfte ihre Möglichkeiten und Verantwortung.
EuPs selbst schulen? Manchmal unterschätzen die Elektrofachkräfte ihre Möglichkeiten und Verantwortung. (Bildquelle: monkeybusinessimages/iStock/Getty Images)

Frage aus der Praxis

Mein Kollege und ich verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung mit Gesellenbrief im Elektrohandwerk seit den 70er/80er Jahren. Unser Vorgesetzter möchte, dass wir nun Mitarbeiter ohne elektrotechnischen Hintergrund als elektrotechnisch unterwiesene Personen ausbilden, unterweisen und anweisen.

Dürfen wir als Elektrofachkräfte EuPs selbst schulen?

Tipp der Redaktion

EuP selbst ausbilden

NEU: Elektrotechnisch unterwiesene Personen selbst ausbilden

  • Komplett vorbereitete Schulungsinhalte
  • Direkte Anwendbarkeit: Ideal für Ihre internen Schulungen.
  • Individuell anpassbar: Schulen Sie die EuP gezielt auf Ihre betrieblichen Anforderungen.

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Antwort des Experten

Das dürfen Sie als Elektrofachkraft (EFK). Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) steht grundsätzlich unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Daher ist es sogar sinnvoll, dass die EuP durch die zuständige Elektrofachkraft geschult wird. Dabei ist zu beachten, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person so unterwiesen wird, dass sie die übertragenen Aufgaben sowohl fachlich als auch von der Arbeitssicherheit her sicher bewältigen kann.

Elektriker mit langjähriger Berufserfahrung sind fachlich und berufspraktisch geradezu prädestiniert für solche Schulungen. Wichtig ist, dass Sie der elektrotechnisch unterwiesenen Person das notwendige Wissen auch verständlich beibringen, also zum Beispiel in einer logischen Reihenfolge und in einer für Laien verständliche Sprache.

Downloadtipps der Redaktion

Checkliste: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person

Hier gelangen Sie zum Download.

Formular: Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Hier gelangen Sie zum Download.

Noch ein Tipp dazu: Hinterfragen Sie nach der Unterweisung das geforderte Wissen. Wenn keine schriftliche Bestellung der elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden soll, sollten Sie sich auf jeden Fall Notizen darüber machen, wann Sie wen worin unterwiesen haben. Das Formular zur Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person finden sie hier.

Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob die elektrotechnisch unterwiesene Person qualifiziert ist: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Hans-Jörg Bauer

    Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften

    Hans-Jörg Bauer

    Hans-Jörg Bauer ist Elektromeister und Betriebswirt mit langjähriger Berufserfahrung in der Industrie als Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften in Theorie und Praxis.

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Kommentare

Kommentar von Victoria |

Passend dazu noch eine Frage: Darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in dem Bereich ihrer festgelegten Tätigkeit ebenfalls eine EuP anweisen, unterweisen und beaufsichtigen?

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