Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (AiN) – das gilt es zu beachten
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Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile sind Tätigkeiten aller Art, bei denen eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen, ohne unter Spannung stehende Teile zu berühren,
- die Schutzabstände oder
- bei Nennspannungen über 1 kV die Gefahrenzone
unterschreiten kann. Die unter Spannung stehenden Teile besitzen keinen vollständigen Schutz gegen direktes Berühren.
In der Nähe aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf – abgesehen von den Festlegungen nach § 8 DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ – nur gearbeitet werden, wenn
- deren spannungsfreier Zustand hergestellt und für die Dauer sichergestellt ist oder
- die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten durch Abdecken oder Abschranken geschützt sind oder
- die zulässigen Annäherungen nicht unterschritten werden (Schutz durch Abstand).
Sind in der Nähe der Arbeitsstelle Anlagenteile nicht freigeschaltet, müssen vor Arbeitsbeginn Sicherheitsmaßnahmen wie bei der Anwendung der Arbeitsmethode „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ getroffen werden (DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ Abschn. 6.4). Die Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 sind zu beachten (siehe § 7 „Arbeiten in der Nähe aktiver Teile“).
Die Forderung hinsichtlich des Schutzes durch Abdecken oder Abschranken ist erfüllt
- bei Nennspannungen bis 1.000 V: wenn aktive Teile isolierend abgedeckt oder umhüllt werden, sodass mindestens teilweiser Schutz gegen direktes Berühren erreicht wird,
- bei Nennspannungen über 1 kV, wenn aktive Teile abgedeckt oder abgeschrankt werden.
Gefahrenzone
Die nachfolgende Übersicht zeigt einen Auszug aus der Tabelle 2 der DGUV Vorschrift 3 bzw. DIN VDE 0105-100:2015-10 Tabelle 101 „Gefahrenzone“:
Netz-Nennwechselspannung Un | Höchste Spannung der Anlage Um | Bemessungs-Blitz- oder Schaltstoßspannung Up oder US | Äußere Grenze der Gefahrenzone DL | |
---|---|---|---|---|
≤ 1 kV | - | 4 kV | keine Berührung | |
3 kV | 3,6 kV | 40 kV | 60 mma) | 120 mmb) |
10 kV | 12,0 kV | 75 kV | 120 mma) | 150 mmb) |
15 kV | 17,5 kV | 95 kV | 160 mm | |
20 kV | 24,0 kV | 125 kV | 220 mm | |
30 kV | 36,0 kV | 170 kV | 320 mm | |
110 kV | 123 kV | 550 kV | 1.100 mm | |
220 kV | 245 kV | 1.500 kV | 2.100 mm | |
380 kV | 420 kV | 950/1.050 kV | 2.900/3.400 mm | |
480 kV | 525 kV | 1.175 kV | 4.100 mm | |
Gleichspannung | ||||
≤ 1,5 kV | keine Berührung | |||
150 kV | 2.100 mm | |||
200 kV | 2.400 mm | |||
320 kV | 3.400 mm | |||
400 kV | 4.100 mm | |||
550 kV | 6.400 mm |
a) Werte DL für Innenraumanlagen
b) Werte DL für Freiluftanlagen
Es muss sichergestellt sein, dass die angegebene Grenze der Gefahrenzone DL nicht erreicht werden kann. Die Grenze der Gefahrenzone ist der Mindestabstand in der Luft. Ein Erreichen der äußeren Grenze der Gefahrenzone ist mit einer Berührung des unter Spannung stehenden Teils gleichzusetzen.
Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen (z.B. Trennwände, isolierende Schutzplatten) müssen mechanisch ausreichend fest bemessen sein, außerdem ist deren elektrische Festigkeit zu beachten. Die Forderung hinsichtlich der zulässigen Annäherungen (Schutz durch Abstand) ist z.B. erfüllt, wenn sichergestellt ist, dass
- bei Nennspannungen bis 1.000 V unter Spannung stehende aktive Teile nicht berührt werden können,
- bei Nennspannungen über 1 kV die Grenze der Gefahrenzone nicht erreicht werden kann und
- bei bestimmten elektrotechnischen Arbeiten die Schutzabstände nicht unterschritten werden.
Schutzabstände
Die nachfolgende Tabelle der DGUV Vorschrift 3 bzw. DIN VDE 0105-100:2015-10 Tabelle 102 „Schutzabstände“ gibt einen Überblick zu den sicher einzuhaltenden Schutzabständen bei Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Anlagen bzw. Anlagenteilen:
Netz-Nennwechselspannung Un | Mindestschutzabstand |
---|---|
bis 1.000 V | 0,5 m |
bis 1.000 V | 1,5 m |
über 30 kV bis 110 kV | 2,0 m |
über 110 kV bis 220 kV | 3,0 m |
über 220 kV bis 380 kV |
4,0 m |
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