Die DIN VDE 0100-708 „Campingplätze“
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Campingplätze sind Orte mit besonderer elektrischer Gefährdung. Deswegen sind auch hohe Anforderungen an elektrische Anlagen zu stellen. Normativ hat sich hier seit der Erstausgabe der DIN VDE 0100-721 im Jahre 1984 einiges getan.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen auf Campingplätzen sind gestiegen
Leider ist vielen Campingplatzbetreibern heute noch nicht bewusst, dass die Sicherheit der elektrischen Anlage einen sehr hohen Stellenwert hat. Denn es gilt einerseits natürlich den gestiegenen Anforderungen der Campingfahrzeuge gerecht zu werden, andererseits müssen auch eine Versorgungssicherheit sowie Personenschutz und Brandschutz sichergestellt werden.
Durch die zunehmende Verwendung von Klimaanlagen in Campingfahrzeuge wird nahezu ganzjährig auf einem Campingplatz viel elektrische Energie benötigt. Um die notwendige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass bei Änderungen, Erweiterungen oder Neuerrichtungen die Anforderungen aus der DIN VDE 0100-708:2010-02 umgesetzt werden.
Die DIN VDE 0100-708 - Was ist neu?
Wichtigste Neuerung in dieser Norm ist, dass jede Steckdose, die einen Caravanstellplatz oder ähnliches versorgt, über eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit ≤30 mA Bemessungsdifferenzstrom und mit eigenen Überstrom-Schutzeinrichtungen abgesichert werden muss. Hier bietet sich der Einsatz einer Fi/Ls-Kombination an. Dadurch wird auch die Forderung erfüllt, dass jeder Stellplatz seperat abschaltbar sein muss. Jeder Nutzer kann dann in ausreichenden Zeitabständen (und bei Übernahme des Stellplatzes) selbst problemlos den Fi/Ls mit der Test-Taste erproben.
Schuko-Stecksysteme sind nicht mehr erlaubt
Die Steckdosen müssen ausnahmslos „CEE-blau“ ausgeführt sein, wie sie mittlerweile im Campingbereich üblich sind. Die Versorgung über Schukosteckdosen ist nicht mehr gestattet. Diese Forderung ist nicht neu, schon 1980 wurde dieses System vorgeschrieben. Damals nannte es sich nur noch nicht „Steckvorrichtung nach IEC 60309“, sondern „Steckvorrichtung nach DIN 49462 Teil 2“. Hierfür wurde auch eine Anpassungsforderung von Seiten des VDE ausgesprochen, die zum 30.04.1986 (neue Bundesländer bis zum 01.03.1998) umgesetzt werden musste.
Diese Forderung ist nicht umsonst so lange so nachdrücklich gestellt worden – ein einfacher Klemmfehler innerhalb eines Campingfahrzeuges kann beim nicht-verpolungssicheren Schuko-Stecksystem schon lebensgefährlich sein. Die CEE-Steckvorrichtung bietet nicht nur die nötige Verpolungssicherheit, sondern ist bauartbedingt schon spritzwassergeschützt.
Bei der Anordnung der Speisesteckdosen hat man sich jetzt auf ein einheitliches Maß von 0,5 bis 1,5 m über dem Boden geeinigt. Die Speisesteckdose muss jetzt allerdings direkt neben dem Stellplatz angeordnet werden und darf nicht mehr weiter entfernt sein.
Ebenso müssen alle Betriebsmittel die Mindestschutzart IP 44 aufweisen, damit ein genügender Spritzwasserschutz vorhanden ist. Sie müssen in einem separaten Gehäuse oder Verteiler eingebaut werden.
Leider ist vielen Betreibern von Campingplatzen heute immer noch nicht bewusst, dass sie eine hohe Verantwortung für die Sicherheit ihrer Gäste haben. Im Falle eines Falles stehen sie in der alleinigen Verantwortung und müssen ihre Sorgfalt beim Betreiben der elektrischen Anlage nachweisen.
Autor: Michael Lochthofen, Fachdozent der Firma Mebedo
Kommentare
Kommentar von Ahrens |
Hallo, meine Frage hierzu ist: Unterliegt die Anlage nicht auch der Monatliche Prüfung nach DGUV V3 Vorschrift? Und wie ist das, wenn Camper mit einer Kabeltrommel kommt, diese aber nur zu 2 Metern abrollt und der Rest von ca. 25 Metern bleibt auf der Kabeltrommel und könnte ja im Überlastfall zu einem Kabelbrand führen?
Kommentar von Igi |
Hallo
wenn es aktuell auf einem Campingplatz noch so aussieht wie beim obersten Foto, wo kann man dass denn melden, wenn der Betreiber nichts ändern möchte?
hier an der Elbe sind noch Schuko und ein Fi für 10 Plätze normal. Und das 2022!
Kommentar von Diana |
Hallo.
Gibt es auch einen Mindestabstand für einen Stromkasten zum Wohnwagen?
Kommentar von Karpfinger |
Hallo,
sie schreiben da:
Diese Forderung ist nicht umsonst so lange so nachdrücklich gestellt worden.
Ein– einfacher Klemmfehler innerhalb eines Campingfahrzeuges kann
beim nicht-verpolungssicheren Schuko-Stecksystem schon lebensgefährlich sein.
Was verstehen sie unter einen einfachen Klemmfehler ?
Warum soll ein nicht verpolungssicheres Stecksystem lebensgefährlich sein ?
Danke für die Beantwortung.
Kommentar von Fa. edelboxx / Christian Deiring |
Guten Tag, auch wenn ich den Beitrag von Ihnen erst heute lese, möchte ich Ihnen gerne die aktuellen VDE Bestimmungen bzw. Richtlinien per Email an Sie senden. Sie können mich über meine Homepage kontaktieren. Danke. Christian Deiring Fa. edelboxx
Kommentar von Heinz |
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Was ist ein Campingplatz im Sinne der Norm? In der Campingplatzverordnung (http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/PDF/Bauvorschriften/Campingplatzverordnung.pdf) steht: "Diese Verordnung gilt für Camping
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und Zeltplätze, die nicht nur gelegentlich oder
nur für kurze
Zeit eingerichtet werden."
D.h. wenn für ein Wochenendefest bei einem SPortverein mehrere WOhnwagen kommen, dann muss der Platz nicht der CMVO genügen. Aber wie sieht es mit der VDE Norm aus?
Danke für eure Antwort.
Kommentar von Ekkehard Beurich |
Unterliegen der VDE 0100-708 auch gemauerte Wochenend-Bungalows mit Außenanlagen und bisher eigenem Anschluss mit Verbrauchserfassung?
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