Alleinarbeit in der Elektrotechnik – wann ist sie erlaubt?

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Alleinarbeit in der Elektrotechnik erfordert besondere Maßnahmen.
Alleinarbeit in der Elektrotechnik erfordert besondere Maßnahmen. (Bildquelle: michaeljung/iStock/Getty Images Plus)

Ob sich ein Arbeitsplatz in der Elektrotechnik als Einzelarbeitsplatz eignet und wer dort arbeiten kann, lässt sich anhand verschiedener Kriterien beurteilen.

Überlegen Sie einmal:

  • Wie oft am Tag führen Sie elektrotechnische Arbeiten aus, bei denen Sie eigentlich einen Einzelarbeitsplatz haben?
  • Ist Alleinarbeit hier überhaupt zulässig?
  • Wie sind Sie abgesichert? Passt die Absicherung zur Gefährdung von Arbeitsplatz und Tätigkeit?
  • Wurde dieses Thema in Ihrer Firma überhaupt schon diskutiert?

Wichtig ist: Die Person, die Alleinarbeit verrichtet, muss gegen die Risiken des Arbeitsplatzes ausreichend abgesichert sein. Diese Absicherung muss außerdem dokumentiert werden.

Was ist Alleinarbeit?

Die Definition nach DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ besagt:

„Alleinarbeiten (...) sind solche, die von einer Person allein außerhalb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Das kann auch für kurzzeitige Alleinarbeiten gelten.“

Wann kann Alleinarbeit gefährlich werden?

Es mag vielleicht nicht gefährlich erscheinen, alleine zu arbeiten. Viele Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen hat man mittlerweile so oft erledigt, dass man die ein oder andere vermutlich sogar im Schlaf erledigen kann.

Doch schnell ist es passiert: Sie stolpern oder stürzen.

Wie können Sie Erste Hilfe anfordern, falls Sie aufgrund einer Verletzung das Telefon nicht mehr erreichen können? Vor allem bei einem Stromunfall gilt: Schnelle medizinische Versorgung ist lebenswichtig, da Elektrounfälle schwerwiegende Folgen wie Muskelverkrampfungen, Nervenerschütterungen, Blutdrucksteigerung, Herzkammerflimmern und Herzstillstand nach sich ziehen können.

Downloadtipps der Redaktion

Unterweisung: VDE 0100-410 Schutz gegen elektrischen Schlag

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisung: Elektrofachkraft/verantwortliche Elektrofachkraft

Hier gelangen Sie zum Download.

Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsermittlung allgemein

Hier gelangen Sie zum Download.

In der Elektrotechnik ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig

Auch wenn es bereits Maßnahmen gibt, um für die bestmögliche Elektrosicherheit zu sorgen und so Stromunfälle zu vermeiden, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Diese ermittelt die Gefahren des Einzelarbeitsplatzes und die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz durch die der alleine arbeitenden Person ermöglicht wird, im Notfall rechtzeitig Hilfe zu erhalten.

Sicherung des Alleinarbeitsplatzes

Je nach Art von Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld und Tätigkeiten gibt es verschiedene Stufen der Arbeitsplatzsicherung. Die Absicherung der allein arbeitenden Person kann erfolgen durch:

  • Sicht- oder Rufweite zu anderen Mitarbeitern
  • Kontrollgänge
  • Telefonanrufe
  • Personen-Notsignal-Anlagen (Totmannschaltung)

Tipp der Redaktion

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Anhand folgender Fragen lässt sich schnell erkennen, ob Alleinarbeit in einer konkreten Situation zulässig ist oder ob Maßnahmen zur Absicherung nötig sind:

Ist das Personal für Alleinarbeit geeignet?

Folgende Fragen geben Aufschluss darüber, ob eine Person dafür geeignet ist, Alleinarbeiten auszuführen:

  • Hat das geplante Personal Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheiten?
  • Sind beim Personal Anfallsleiden bekannt?
  • Leiden die geplanten Mitarbeiter zeitweise oder dauernd unter psychischen Störungen oder psychischen Krankheiten?
  • Besteht bei den vorgesehenen Mitarbeitern ein Suchtverhalten bzgl. Alkohol, Medikamenten oder Drogen?

Falls eine dieser Fragen mit "Ja" beantwortet wurde, ist die betreffende Person nicht für Alleinarbeit geeignet und muss anderweitig eingesetzt werden.

Sind Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld und Tätigkeit geeignet?

Eignen sich die äußeren Arbeitsbedingungen für die Alleinarbeit? Folgende Fragen geben Aufschluss darüber:

  • Werden Arbeiten in Silos oder Bunkern ausgeführt?
  • Handelt es sich um Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen?
  • Sind Schweißarbeiten in brand- oder explosionsgefährlichen Bereichen auszuführen?
  • Sind Arbeiten an elektrischen Anlagen, insbesondere Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen, durchzuführen?

Falls eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet wurde, ist der betreffende Arbeitsplatz nicht als Einzelarbeitsplatz geeignet. Es muss mindestens mit einer zweiten Person in Sicht- und Rufnähe gearbeitet werden.

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