Auswahl und Betrieb elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen: DGUV I 203-006

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Ziehen Sie für Auswahl und Betrieb elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen die DGUV Information 203-006 zu Rate
Ziehen Sie für Auswahl und Betrieb elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen die DGUV Information 203-006 zu Rate (Bildquelle: JK1991/iStock/Getty Images)

Jede Menge unterschiedliche elektrische Geräte und Maschinen bei oft hoher mechanischer Beanspruchung, temporär verlegte Kabel und Leitungen, unterschiedliche Firmen und Gewerke auf engem Raum, dazu schwere Baufahrzeuge und unvorhersehbare Regengüsse – die Elektrosicherheit auf Baustellen stellt eine besondere Herausforderung dar. Hilfestellung zu Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Die DGUV Information 203-006 ist bei vielen Elektrofachkräften und Arbeitsschützern auf Baustellen noch als die frühere BGI/GUV-I 608 bekannt. Sie wurde zuletzt im Mai 2022 überarbeitet. Wie ihr voller Titel ankündigt, liefert sie einen Überblick über „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“.

Arbeitgeberverantwortung für sicheren Einsatz von Betriebsmitteln

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter Betriebsmittel so verwenden, dass sie Gefährdungen, Unfälle, Verletzungen und sonstige Gesundheitsschäden für sich und andere vermeiden. Das bedeutet, er muss gewährleisten, dass

  • nur sichere elektrische Betriebsmittel benutzt werden und dass
  • diese Betriebsmittel nur auf eine sichere Art und Weise und bestimmungsgemäß, d.h. wie vom Hersteller vorgesehen, benutzt werden.

Downloadtipps der Redaktion

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E-Book: „Wissenswertes für die Elektrofachkraft – Der Baustromverteiler“

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Prüfliste „Mess- und Prüfprotokoll für Baustromverteiler“

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Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsermittlung allgemein

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Die berufsgenossenschaftliche Information 203-006 gilt für die Bereitstellung und Benutzung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen, die auf Bau- und Montagestellen betrieben werden. Sie ist nicht vorgesehen für elektrische Anlagen in Baucontainern. Das Dokument liefert Hinweise zu Sicherheitsanforderungen und den Maßnahmen, mit denen diese umzusetzen sind, u.a. zu den folgenden für die meisten auf Baustellen relevanten Aspekten:

  • Energieversorgung von Baustellen, Steckdosen in der Gebäudeinstallation und Stromerzeuger
  • Energieverteilung zur Versorgung einer Baustelle: Stromversorgungssysteme, Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich, Baustromverteiler und Leitungen
  • Maßnahmen vor dem Anschlusspunkt zum Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Elektrische Betriebsmittel und nichtstationäre elektrische Anlagen: Leitungen, ortsveränderliche Betriebsmittel, Leuchten usw.
  • Durchführung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sowie die Fristen von Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen
Tragbarer Baustromverteiler im Baustelleneinsatz
Tragbarer Baustromverteiler im Baustelleneinsatz (Bildquelle: Dr. Friedhelm Kring)

Die DGUV Information 203-006 als Grundlage der Gefährdungsbeurteilung

Besonders nützlich ist die DGUV Information 203-006 für die Gefährdungsbeurteilung. Diese Sichtung und Bewertung der vorliegenden Risiken für Sicherheit und Gesundheit ist verpflichtend für jede Tätigkeit mit elektrischen Arbeitsmitteln durchzuführen und zwar vor Aufnahme der Arbeiten. Aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber bzw. ein von ihm damit Beauftragter Schutzmaßnahmen ableiten, z.B.:

  • vor dem Anschlusspunkt
  • beim Einsatz frequenzgesteuerter elektrischer Betriebsmittel
  • bei Steckdosen in bestehenden Installationen
  • bei Steckdosen ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

Auf diese und weitere Fälle geht die DGUV Information 203-006 ein.

DGUV Information 203-006: nicht verpflichtend, aber empfehlenswert

Zum Verständnis des Stellenwerts der DGUV Informationen 203-006 sollte man Folgendes wissen: DGUV Informationen sind im Gegensatz zu DGUV Vorschriften nicht rechtsverbindlich. Während DGUV Vorschriften aufgrund ihres autonomen Rechts von den Berufsgenossenschaften als rechtsverbindlich für ihre Mitgliedsunternehmen erlassen werden, gelten die berufsgenossenschaftlichen Informationen (die früheren BGI) lediglich als unverbindliche Hilfestellungen. Sie werden von der DGUV herausgegeben und bei Bedarf aktualisiert, z.B wenn sich der Stand der Technik von Schutzeinrichtungen weiterentwickelt hat.

In aller Regel sind Unternehmen und Betriebe jedoch gut beraten, sich eng an diese Empfehlungen zu halten.

Kommt es auf einer Baustelle zu Unfällen, Störungen, Schäden usw. kann ein dort tätiges Unternehmen spätestens bei einer juristischen Klärung die eigene Position deutlich verbessern, wenn es nachweisen kann, dass es gemäß einer DGUV Information vorgegangen ist. Das Vorgehen nach der DGUV Information 203-006 schafft damit ein Stück Rechtssicherheit für Bauunternehmen und ihre Elektrofachkräfte.

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Nützliche Anhänge zu Symbolen, Schutzarten, Kurzzeichen und Vorschriften

Beachten Sie auch die Anhänge der DGUV Information 203-006. Die vier Anhänge sind besonders für Schulungen und Sicherheitsunterweisungen relevant und hilfreich:

  • Anhang 1: Eine Übersicht der wichtigsten Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln
  • Anhang 2: Eine Zusammenstellung der Schutzarten nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1) mit Angabe der jeweiligen Kennziffern und Symbole
  • Anhang 3: Eine Hilfe zum „Lesen“ der Kurzzeichen für Leitungen samt einer Tabelle der Leitungsbauarten und einer Übersicht der Farbzuordnungen von Adern und Leitern
  • Anhang 4: Eine Liste der relevanten Vorschriften und Regeln für die Elektrosicherheit auf Baustellen
  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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