Erdung Motorengehäuse

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Muss das Motorengehäuse über die vorhandene PE-Klemme am Motorfuss geerdet werden?
Muss das Motorengehäuse über die vorhandene PE-Klemme am Motorfuss geerdet werden? (Bildquelle: AntonMatveev/iStock/Thinkstock)

Frage aus der Praxis

Der Motor ist auf einem Maschinenrahmen montiert. Motor und Rahmen sind beschichtet, d.h. es besteht keine sichere elektrische Verbindung. Der Motor wird über ein 4-adriges Kabel (L1, L2, L3 + PE) an seinem Klemmenkasten angeschlossen. Die PE-Anschlussklemme im Motorenklemmenkasten stellt eine leitfähige Verbindung mit dem Motorengehäuse her, somit ist das Gehäuse geerdet.

Frage: Muss nun trotzdem zusätzlich das Motorengehäuse über die vorhandene PE-Klemme am Motorfuss nochmals geerdet werden, d.h. mit dem Maschinenrahmen verbunden werden?

Falls ja, in welcher Norm ist dies so vorgeschrieben?

Antwort des Experten

Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch

Die Anwendung der VDE-Normen ist immer eine Frage an den Anwendungsfall (Schutzziele) und an die örtlichen Verhältnisse.

Der Motor ist über den Motorklemmkasten geerdet. Im Falle des Maschinenrahmens ist die Erdung in der Installationsart zu suchen. Ist der Maschinenrahmen ein Teil einer Maschine oder ein Teil der Gebäudeinstallation?

Gebäudeinstallation:

Das Maschinengehäuse muss im Schutzpotenzialausgleich eingebunden werden, wenn ein Körper, der mit einem Schutzleiter verbunden ist, gleichzeitig berührt werden kann (Handbereich). Es ist dann der Schutzpotenzialausgleich auf EMV-gerechte Installation nach VDE 0100-444 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-444: Schutzmaßnahmen – Schutz bei  Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen“ zu prüfen und auszuführen.

Teil einer Maschine:

Wenn es sich um eine elektrische Ausrüstung von Maschinen handelt, muss die VDE 0113-1 „Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ angewandt werden und der Maschinenrahmen ist im gleichen Schutzpotenzial einzubinden (direkt am Motorgehäuse oder an einer internen Erdungsklemme).

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch

    Geschäftsführender Gesellschafter der GAB Ingenieure GmbH

    Ritterbusch Sven

    Im Jahr 2013 gründete Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch die GAB Ingenieure GmbH, die Unternehmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz berät. Dort ist er als geschäftsführender Gesellschafter und VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen tätig.

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Kommentare

Kommentar von WhoCares |

"Reicht der PA über die Motorleitung wenn die nur 1,5mm² hat?"
Das werden die Fehlerschleifen-Impedanzmessung und die Schutzleiterprüfung verraten. Im Zweifelsfall lieber auf Nummer sicher gehen, gerade im Ex-Bereich.

Kommentar von Crazymaniac |

Schutzleiter ist Schutzleiter, kein Potentialausgleich. Dieser wird in der DIN 0100-540 (Errichten von Niederspannungsanlagen) Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter beschrieben. Mindestens 4mm², Maximal 25mm². Der Schutzpotentialausgleich dient nicht dem Ableiten von Fehlerströmen. Deswegen muss er auch nicht dem Querschnitt der Zuleitung entsprechen.

Kommentar von MrT3xx85 |

Ergänzend wäre noch zu erwähnen, da die Frage wahrscheinlich gleich kommt und ich gerade die Lösung vor mir liegen habe... Welcher Querschnitt muss gewählt werden. DIN VDE0100540 sagt:
-mindestens 4mm² ohne mechanischem Schutz
-normal zwischen 2 Körpern (Motor - Motorrahmen) 1x PE Querschnitt vom Endstromkreis
oder zwischen einem Körper und fremdem leitfähigem Teil (Motor - Geländer, Trasse, Wasserleitung usw...) 0,5x PE Querschnitt.

Quelle: Europa Lehrmittel 30160 Seiten 239 & 241

Also deine Unterkonstruktion mit einer grün/gelben Schutzpotentialausgleichsleitung (PB) mit mindestens 4mm² und höchstens PE Qerschnitt vom Endstromkreis verbinden.
In deinem Fall war die Zuleitung 1,5mm²... nimm für deine Verbindung ein 4mm².

Alle Querschnittangaben Beziehen sich auf Kupferleitungen flexibel.

Kommentar von MrT3xx85 |

Der Potentialausgleich für den Motor hast du uber den grün gelben ind deiner Motorleitung realisiert. Weiter geht es gemäß DIN VDE 0100 Teil 410. Dort heißt es:
Im Sinn des Potentialausgleichs gilt
grundsätzlich, dass fremde leitfähige Teile
einbezogen werden müssen. Im Sinne des Schutzzieles –Vermeidung von Spannungsverschleppungen und unzulässig hohen Berührungsspannungen–
müssen selbstverständlich auch andere fremde leitfähige Teile, wenn vorhanden, einbezogen werden. Solche Teile sind z.B.: Sprinkleranlagen, Feuerlöschleitungen,
Kabeltrassen, Metallkanäle & eben auch Metallkonstruktionen unter einem Motor.
Hoffe ich konnte damit helfen.

Kommentar von BigFred |

Bedeutet "gleiches Schutzpotenziel" unter "Teil einer Maschine" in diesem Fall, dass der Potenzialausgleich durch die Motorzuleitung ausreicht? Handelt es sich bei einer Zuleitung von 1,5mm² und einer Länge von z.B. 20m immer noch um dasselbe Schutzpotenzial oder ist möglicherweise durch den Spannungsfall in der Zuleitung von einem Potenzialunterschied auszugehen und der Motor MUSS direkt am Motorengehäuse mit dem Maschinenrahmen verbunden werden?

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