„Kann das Grundgestell einer Maschine als ‚zentraler Erdungspunkt‘ dienen?“

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Kann das Grundgestell als „zentraler Erdungspunkt“ verwendet werden?
Kann das Grundgestell als „zentraler Erdungspunkt“ verwendet werden? (Bildquelle: BrianAJackson/iStock/Thinkstock)

Frage aus der Praxis

Wir sind ein Maschinenbauunternehmen für Induktionshärteanlagen und bauen unsere Maschinen grundsätzlich auf einem Grundgestell auf. Dazu können auch weitere Aggregate wie Rückkühler auf einem separaten Grundgestell gehören.

In der DIN EN 60204-1 unter 8.2.2 steht folgender Satz:

„Die folgenden Teile einer Maschine und ihre elektrische Ausrüstung müssen mit dem Schutzleitungssystem verbunden werden, dürfen aber nicht als Schutzleiter verwendet werden:

  • leitfähige Konstruktionsteile der Maschine
  • […]“

Bisher haben wir das Grundgestell mit dem Schutzleitersystem verbunden und auf diesem weitere Erdungen von Anbauteilen, Steckerplatten usw. angebracht, um weite Wege mit den Schutzleitern zu vermeiden.

Unsere Frage ist jetzt, ob das Grundgestell in diesem Fall als „zentraler Erdungspunkt“ im Feld verwendet werden kann oder nicht? Was ist unter „leitfähige Konstruktionsteile der Maschine“ zu verstehen? Würden wir z.B. Steckerplatten nicht direkt über den kurzen Weg auf das Grundgestell erden, sondern auf einen zentralen Erdungspunkt fahren, könnten unserer Meinung nach evtl. EMV-Probleme durch die langen Erdleitungen entstehen.

Antwort der Expertin

Leitfähige Konstruktionsteile sind alle leitfähigen (Metall-)Teile, die zur Maschine gehören, wie z.B. Gestelle, Getriebe, Schränke, Türen, ... Sie werden mit dem Schutzleiter verbunden, damit alle leitfähigen Teile auf dem gleichen Potenzial liegen. „Als Schutzleiter verwendet“ würde bedeuten, dass diese Konstruktion den Schutzleiterweg unterbricht, wenn die Konstruktion geändert oder entfernt wird, wie beispielsweise früher, als metallische Wasserleitungen als Schutzleiter in den oberen Etagen verwendet wurden. Wenn diese Leitungen durch Kunststoff ersetzt wurden, wurde der Schutzleiterweg unterbrochen – und das ist natürlich nicht zulässig. Nach DIN EN 60204-1 8.2.3 heißt es:

„Wenn ein Teil aus irgendeinem Grund entfernt wird (z. B. routinemäßige Instandhaltung), darf das Schutzleitersystem für die anderen Teile nicht unterbrochen werden.“

Der zentrale Punkt hier ist also: Kann es zu einer Unterbrechung kommen?

In der Regel funktioniert die Erdung folgendermaßen: Die Zuleitung der Maschine besitzt einen Schutzleiter, der jeweils über Klemmen auf alle elektrischen Komponenten geführt wird, sodass alle elektrischen Bauteile mit dem Schutzleiter verbunden sind. Parallel dazu werden die metallischen Teile geerdet, also untereinander mit dem Schutzleitersystem verbunden.

Vom zentralen Erdungspunkt würde ich hier nicht unbedingt sprechen, deshalb wahrscheinlich auch die Anführungsstriche in der Frage. Je mehr wirkliche zentrale Erdungspunkte es gibt, desto mehr Störungen kann man sich aus anderen Systemen in die Anlage ziehen und das gibt EMV-technisch erst recht Probleme. Also schauen Sie, ob Sie die Leitung in überschaubarer Länge halten können, ohne das Schutzleitersystem durch herausnehmbare Teile zu unterbrechen, wie es z.B. bei einer Wartung und Instandhaltung passieren kann.

  • Autorin:

    Marika Höwing

    Diplom-Mathematikerin

    Marika Höwing

    Marika Höwing ist Diplom-Mathematikerin und gelernte Radio- und Fernsehtechnikerin. Seit langen Jahren ist sie in der Fort- und Weiterbildung für den Bereich Elektrotechnik tätig.

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