EEG – das Erneuerbare-Energien-Gesetz

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Welche Ziele hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023? Lesen Sie hier, wie der Ausbau von Solar- und Windenergie beschleunigt werden soll.
Welche Ziele hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023? Lesen Sie hier, wie der Ausbau von Solar- und Windenergie beschleunigt werden soll. (Bildquelle: Blue Planet Studio / iStock / Getty Images Plus)

Im Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets verabschiedet. Hier stellen wir die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 und die dafür nötigen Maßnahmen für die Solar- und Windenergie vor.

EEG will solare Kraftwerkskapazität in Deutschland steigern

Ziel

Laut des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll die Solarenergie von heute rund 60 GW auf 215 GW bis 2030 steigen.

Maßnahmen

Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Anteil der Solarenergie an der heimischen Stromversorgung von derzeit rund 10% auf fast 30% anwachsen. Machbar ist das aber nur, wenn weitere Reformpakete folgen und Investitionsbarrieren abgebaut werden.

Ebenfalls nötig ist das Auflösen bürokratischer Hindernisse für die dezentrale solare Direktversorgung, damit auch Mieter von der Solarenergie profitieren. Es sind aber auch Reformen überfällig, um Solarpotenziale in der Nah- und Fernwärme stärker nutzen zu können.

So werden PV-Anlagen gefördert

  • günstigerer Betrieb von Anlagen durch Wegfall der EEG-Umlage
  • Pflicht, die Einspeiseleistung auf 70% der Nennleistung zu begrenzen, entfällt
  • Netzbetreibern muss keine Fernsteuerbarkeit mehr gewährt werden
  • Erträge bis 30 kW sollen von der Einkommensteuer befreit werden
  • Anschaffung neuer PV-Anlagen soll von der Mehrwertsteuer befreit werden
  • höhere Vergütungssätze für eingespeisten Strom

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Windkraftanlagen an Land ausbauen

Ziel

Das Problem bei Windenergie ist, dass es an verfügbarer Fläche mangelt. Sie muss also vergrößert und besser verteilt werden.

Maßnahmen

Fläche für Windenergie vergrößern

Die ausgewiesene Fläche für Windenergie beträgt derzeit nur rund 0,8 %; tatsächlich verfügbar sind lediglich 0,5 %. Für den Ausbau der Windenergie an Land müssen2 % der Bundesfläche bis Ende 2032 ausgewiesen werden.

Fläche für Windenergie besser verteilen

Zudem sind die Flächenausweisungen ungleich verteilt, deshalb soll das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) den Ländern verbindliche Ziele vorgeben. So soll ein Verteilungsschlüssel 2 % der Bundesfläche sachgerecht und transparent aufteilen und dabei die Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergie an Land in den einzelnen Bundesländern berücksichtigen.

Schnellerer Windkraftausbau an Land durch Ergänzung des Naturschutzgesetzes

Ziel

Deutschland möchte bis spätestens 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Helfen soll dabei der vorgelegte Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354).

Maßnahmen

Mit Ergänzung des Paragrafen 26 BNatSchG wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können.

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, sieht der Entwurf außerdem bundeseinheitliche Standards für die durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung vor. Zusätzliche artenschutzbezogene Erleichterungen sind vorgesehen für den Fall des Repowerings von Windenergieanlagen an Land (neuer Paragraf 45c BNatSchG).

Windenergie auf See ausbauen

Ziel

Die Stromversorgung soll nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Dafür soll der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (20/1634) die nötigen Rahmenbedingungen schaffen.

Hierfür sollen die Ausbauziele für Windenergie auf See auf

  • mindestens 30 GW bis zum Jahr 2030,
  • mindestens 40 GW bis zum Jahr 2035 und
  • mindestens 70 GW bis zum Jahr 2045

gesteigert werden.

Maßnahmen

Erreichen will man diese Ziele durch

  • ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren bei zentral voruntersuchten Flächen
  • Erlassen der Vorgaben zur Dauer von Verfahren zur Planfeststellung und Plangenehmigung
  • stärkere Bündelung von Umweltprüfungen und Beteiligungsrechten
  • eine beschleunigte Auftragsvergabe und
  • Ausschreibungen auch kleinerer Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 zusammengefasst

Ziele

  • Bis 2030 mind. 80 % des Bruttostroms aus erneuerbaren Energien
  • Klimaerwärmung auf 1,5°C begrenzen
  • Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern

Maßnahmen

  • Finanzielle Entlastung von Haushalten und Unternehmen
  • EEG-Förderung über Strompreis beenden
  • Ausbaupfade für Wind- und Solarenergie erhöhen
  • Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
  • Finanzielle Beteiligung der Kommunen weiterentwickeln

Quellen:

  • www.bundesregierung.de
  • www.bundestag.de
  • www.solarwirtschaft.de
  • www.verbraucherzentrale.de
  • www.waermepumpe.de

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