Gilt Messwandlerschrank als Niederspannungshauptverteilung (NSHV)?

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Messwandlerschrank Niederspannungshauptverteilung (NSHV)
Niederspannungshauptverteilungen unterliegen den Anforderungen der DIN EN IEC 61439. (Bildquelle: BrianAJackson/iStock/Getty Images)

Frage aus der Praxis

Wir haben in einer Schule einen Messwandlerschrank hängen, mit zwei Aufputzverteilern mit Hauptschalter und mehreren NH-Abgängen. Gilt dieser Raum schon als NSHV (Niederspannungshauptverteilung)? Oder wie ist dort die Definition? Wäre dies schon als ein abgeschlossener elektrischer Betriebsraum zu sehen?

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Antwort des Experten

Niederspannungshauptverteilungen (NSHV) unterliegen den Anforderungen der Produktnormen DIN EN IEC 61439-1/-2 (VDE 0660-600-1/-2):2021-10.

Die abgeschlossene elektrische Betriebsstätte wird in der DIN VDE 0100-200:2023-06 A.3.1 folgendermaßen definiert:

ein Raum oder ein Ort, der ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird. Zutritt haben Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen, Laien jedoch nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen.

Anmerkung zum Begriff: Zu diesen Betriebsstätten gehören z.B.

  • abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen,
  • Transformatorzellen,
  • Schaltfelder und
  • Maststationen.

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Die DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 konkretisiert die Anforderungen näher. Danach handelt es sich bei der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte um einen Raum bzw. Ort, der ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten werden muss. Die Formulierung „ausschließlich“ bedeutet, dass die Nutzung der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte für andere Zwecke – z.B. als Lager oder Aufenthaltsraum – grundsätzlich untersagt ist. Der Verschluss darf nur von beauftragten Personen geöffnet werden; die Schlüssel müssen so verwahrt werden, dass sie unbefugten Personen nicht zugänglich sind.

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten sind nach DIN VDE 0100-731:2014-10 so zu errichten, dass Gefährdungen von Personen vermieden werden und ein hohes Maß an Betriebssicherheit erreicht werden kann. Für die Einstufung als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte ist die zuständige Elektrofachkraft verantwortlich.

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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