Gilt Messwandlerschrank als Niederspannungshauptverteilung (NSHV)?
- Kommentare: 0
- Sicher arbeiten
- Artikel als PDF herunterladen
Frage aus der Praxis
Wir haben in einer Schule einen Messwandlerschrank hängen, mit zwei Aufputzverteilern mit Hauptschalter und mehreren NH-Abgängen. Gilt dieser Raum schon als NSHV (Niederspannungshauptverteilung)? Oder wie ist dort die Definition? Wäre dies schon als ein abgeschlossener elektrischer Betriebsraum zu sehen?
Tipp der Redaktion
Haben auch Sie eine Frage an unsere Experten? Dann empfehlen wir Ihnen elektrofachkraft.de – Das Magazin:
Auch als Onlineversion erhältlich. Machen Sie mit beim Papiersparen.
Antwort des Experten
Niederspannungshauptverteilungen (NSHV) unterliegen den Anforderungen der Produktnormen DIN EN IEC 61439-1/-2 (VDE 0660-600-1/-2):2021-10.
Die abgeschlossene elektrische Betriebsstätte wird in der DIN VDE 0100-200:2023-06 A.3.1 folgendermaßen definiert:
ein Raum oder ein Ort, der ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird. Zutritt haben Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen, Laien jedoch nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen.
Anmerkung zum Begriff: Zu diesen Betriebsstätten gehören z.B.
- abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen,
- Transformatorzellen,
- Schaltfelder und
- Maststationen.
Downloadtipps der Redaktion
e.+ Artikel: Grundnorm für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen: die DIN EN IEC 61439-1 (VDE 0660-600-1)
Hier gelangen Sie zum Download.
Checkliste: Besichtigung bei Erstprüfung von Schaltgerätekombinationen
Hier gelangen Sie zum Download.
E-Book: DIN VDE 0105-100/A1 Berichtigung 1:2020-10
Die DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 konkretisiert die Anforderungen näher. Danach handelt es sich bei der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte um einen Raum bzw. Ort, der ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten werden muss. Die Formulierung „ausschließlich“ bedeutet, dass die Nutzung der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte für andere Zwecke – z.B. als Lager oder Aufenthaltsraum – grundsätzlich untersagt ist. Der Verschluss darf nur von beauftragten Personen geöffnet werden; die Schlüssel müssen so verwahrt werden, dass sie unbefugten Personen nicht zugänglich sind.
Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten sind nach DIN VDE 0100-731:2014-10 so zu errichten, dass Gefährdungen von Personen vermieden werden und ein hohes Maß an Betriebssicherheit erreicht werden kann. Für die Einstufung als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte ist die zuständige Elektrofachkraft verantwortlich.
Weitere Beiträge zum Thema
Prüfungen an elektrischen Niederspannungsanlagen
Wer darf was? Schaltberechtigung für elektrische Anlagen
DIN VDE 0105-100 – Sicherer Betrieb elektrischer Anlagen
VDE 0100-731 – sichere elektrische und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
Kommentare
Einen Kommentar schreiben