Typenschilder im Schaltschrank
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Frage aus der Praxis
Ich wurde mit der Neuerstellung unserer Typenschilder für den Schaltschrank beauftragt. Bei meiner Suche habe ich keine aktuelle Vorschrift gefunden, die aufzeigt, was auf den Typenschildern vermerkt sein muss. Vielleicht können Sie mir meine Frage beantworten und die Vorschriften nennen.
Antwort des Experten
Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch
Die Kennzeichnung ist frei wählbar. Sie muss aber den Anforderungen nach EG-Richtlinie 2004/108/EG und nach Abschnitt 6 "Angaben" der DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1): 2012-06 "Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen Teil 1: Allgemeine Festlegungen" genügen.
Folgende Angaben sollten zu finden sein:
- Name des Herstellers der Schaltgerätekombination oder Warenzeichen (Abschnitt 3.10.2)
- Typenbezeichnung oder Kennnummer oder ein anderes Kennzeichen, aufgrund derer die notwendigen Information vom Hersteller der Schaltgerätekombination angefordert werden können
- Kennzeichnung zur Feststellung des Herstellerdatums
- Kennzeichnung der zutreffenden Norm (IEC 61439-X) X steht für Teil der Norm
Zu verwendende Symbole und Abkürzungen sind in Abschnitt 4 der DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1): 2012-06 angegeben.
Kommentare
Kommentar von Peter Vaterka |
Guten Tag Herr Haider,
meiner Meinung nach, müssen die Typenschilder außen an den Schaltschrank angebracht werden.
VG
Kommentar von Haider |
Sehr geehrter Herr Ritterbusch,
ich würde Geren wissen ob es egal ist ob das Typenschild innen im E-Schrank oder aussen angebracht werden muss. Können Sie mir dazu gegeben falls auch Normen oder Richtlinien nennen.
Ich bedank mich schon im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen Ludwig Haider
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