Unfallbericht: Kurzschluss durch Bohrhammer
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Beschädigte Leitung durch Bohrarbeiten
Bei einer Wohnungsrenovierung wurde durch Bohrarbeiten die Anschlussleitung zu einem Durchlauferhitzer beschädigt. Der herbeigerufene Notdienst lokalisierte die beschädigte Leitung und klemmte sie an der Verteilung ab. Eine andere Firma wurde beauftragt, die kaputte Leitung freizulegen.
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So kam es zum Kurzschluss durch den Bohrhammer
Bevor der Mitarbeiter die Schadstelle freilegte, schaltete er unter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln zunächst die Wohnungsverteilung frei. Spannungsfreiheit feststellen war an der Schadstelle allerdings nicht möglich. Um den Bereich um das beschädigte Kabel freizulegen, benutzte er einen elektrischen Bohrhammer.
Während dieser Arbeiten ereignete sich dann der Unfall: Der Mitarbeiter berührte die Leitung mit dem Bohrhammer – es kam zu einem Kurzschluss. In Folge dessen entstand ein Lichtbogen, durch den seine Augen verblitzten. Zum Glück waren die Verletzungen allerdings gering, sodass der Arbeiter selbst zur nächsten Ambulanz fahren konnte.
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Unfallanalyse: Falsches Vorgehen bei ungenauen Leitungsplänen
Nach dem Unfall wurden genaue Ermittlungen durchgeführt. Dabei stellte man fest, dass nicht nur die Zuleitung zum Durchlauferhitzer beschädigt war, sondern auch die Zuleitung zur benachbarten Mietwohnung. Da ein Leitungsweg dorthin als „unwahrscheinlich" angesehen wurde, war diese Leitung nicht freigeschalten.
Schützen Sie sich bei ungenauen Leitungsplänen
Liegen keine genauen Leitungspläne vor, müssen Sie nach den Vorgaben der DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Festlegungen" vorgehen. Die isolierte Leitung muss zwischen der Ausschaltstelle und der Arbeitsstelle entweder „eindeutig verfolgt“ oder „eindeutig ermittelt“ werden können.
Beitrag ursprünglich von 2014, zuletzt aktualisiert im Juli 2023
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Kommentare
Kommentar von Thomas Sachs |
@Harry Schmidt
Wenn der Beschäftigte eine Schutzbrille aufgehabt hätte, was er vielleicht auch hatte, wäre es eine gegen den Dreck und Staub gewesen und wäre nicht getönt. Somit wäre das Verblitzen der Augen trotzdem erfolgt.
Kommentar von Rainer Probst |
Wie kommt eigentlich jemand auf die Idee, mit einem elektrischen Bohrhammer auf eine Wand loszugehen, in der Leitungen unter Putz verlegt sind? Diese Arbeit kann nur "von Hand" und mir aller Vorsicht ausgeführt werden.
Kommentar von Harry Schmidt |
Ist schon klar die Leitung sollte von einem beschäftigten ohne Elektroausbildung freigelegt werden, der ist vermutlich auch günstiger. Diese Art der Arbeitsteilung ist ja modern. Ist schon eigenartig das man sich die Augen verblitzt, mit Schutzbrille wäre das nicht passiert.
Kommentar von Gottfried Becker |
Eine Identifizierung um welche Leitung es sich handelt ist eigentlich zweitranig genauso gut ist es im ersten Fall egal ob die Leitung im reparaturfall unter Spannung steht oder nicht!! Die fachliche und sorgsame Vorgehensweise um die Reparaturstelle zu öffnen ist der entscheidende Punkt. Nach Erreichen der Schadstelle ist der Spannungsfreie Zustand der Leitung durch geeignete Messinstrumente festzustellen und dann zu reparieren!! Der Unfall stellt sich mir so dar das man hier mit einem noch unerfahrenen oder leichtsinnigen Mitarbeiter zutun hat!!
WAS IN DER HEUTIGEN ZEIT DAZU KOMMT IST NATÜRLICH ZEITDRUCK!!
Das darf aber bei solchen Reparaturen nie eine Rolle spielen!!
Kommentar von Beatrix Martini |
Was heißt das konkret? "Die isolierte Leitung muss entweder zwischen der Ausschaltstelle und der Arbeitsstelle „eindeutig verfolgt“ oder „eindeutig ermittelt“ werden können." in der Praxis? Wie hätte der Unfall im vorliegenden Fall vermieden werden können? Welche Möglichkeiten hätten bestanden die Leitung die zur Nachbarwohnung geht als solche zu indentifzieren und nicht fälschlicherweise als "Leitung zum Durchlauferhitzer" zu identifizieren? Welches Vorgehen raten Sie hier?
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