Wie darf der mobile Personenschutzschalter (PRCD) eingesetzt werden?
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Frage aus der Praxis
Wir möchten interne Bereiche (Büros, Pausenraum etc.), die nicht über die Elektroverteilung durch RCDs abgesichert sind, mit mobilen PRCD-Zwischensteckern absichern. Nun stellt sich die Frage, inwiefern das zulässig ist. Laut Bedienungsanleitung der Geräte muss eigentlich bei jeder Inbetriebnahme ein Test durchgeführt werden; mir wurde aber auch gesagt, dass arbeitstäglich ein Test durchgeführt werden muss. Meine Fragen zu diesem Thema:
- Sind diese Geräte für die gedachte Verwendung erlaubt?
- Muss ich, wenn das Gerät einmal in der Steckdose eingesteckt ist und eingeschaltet bleibt, trotzdem arbeitstäglich eine Inbetriebnahme bzw. einen Test durchführen? Oder reicht es in diesem Fall dann – wie bei fest verbauten RCDs –, alle 6 Monate die Prüftaste zu drücken.
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Antwort des Experten
- Mobile Personenschutzgeräte wie PRCDs bieten im Sinne des Arbeitsschutzes und gemäß den berufsgenossenschaftlichen Forderungen die bestmögliche Sicherheit vor Elektrounfällen. Eine PRCD-S ist eine mobile Differenzfehlerstrom-Schutzeinrichtung und sorgt für die sichere Stromentnahme an Steckdosen einer bestehenden Elektroinstallation ohne RCD. Sie schützt Personen durch eine Schutzpegelerhöhung in elektrischen Anlagen im Sinne von DIN VDE 0100-410:2018-10. Daher darf sie auch von elektrotechnischen Laien bedient werden.
- Da es sich bei der PRCD nicht um eine fest verbaute Schutzeinrichtung handelt, ist sie nicht mit einer fest verbauten RCD zu vergleichen. Beim Prüfen der PRCD sollte man sich unbedingt an den Vorgaben des Herstellers orientieren. Gibt der Hersteller die Prüfung bei jeder Inbetriebnahme vor, gilt das Einschalten der PRCD als Inbetriebnahme und muss nicht explizit täglich durch Aus- und Wiedereinschalten geprüft werden.
Downloadtipps der Redaktion
Prüfliste „Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)“
Hier gelangen Sie zum Download.
„Prüfbericht Erprobung“
Zusätzlich sollte beachtet werden, dass es sich um ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel handelt, deren Prüffrist nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch eine befähigte Person festgelegt und durchgeführt werden muss.
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