Wie oft muss die EuP unterwiesen werden?

4,4/5 Sterne (7 Stimmen)
Unterweisung der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP): Vorschriften und gesetzliche Grundlagen
Unterweisung und Schulung der EuP: Wie oft müssen elektrotechnisch unterwiesene Personen unterwiesen werden? (Bildquelle: lilu_foto/iStock/Thinkstock)

Elektrotechnisch unterwiesene Personen können die Elektrofachkraft im Betriebsalltag unterstützen und entlasten. Doch was muss bei der Schulung der EuP und der Unterweisung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen beachtet werden? Dieser Frage aus der Praxis widmet sich unser Autor in diesem Beitrag.

Frage aus der Praxis

Wie häufig muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unterwiesen werden?

Antwort des Experten

Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Zunächst muss zwischen der Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person und der Unterweisung der EuP unterschieden werden. Für die Qualifizierung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person ist eine Schulung notwendig. Eine vergleichsweise kurze Unterweisung reicht nicht aus, um zur EuP zu werden. Denn die elektrotechnisch unterwiesene Person muss über elektrotechnisches Grundwissen verfügen, die Gefahren während der Arbeit einschätzen können und wissen, mit welchen Maßnahmen sie sich während ihrer Arbeit schützen kann.

Tipp der Redaktion

EuP selbst ausbilden

NEU: Elektrotechnisch unterwiesene Personen selbst ausbilden

  • Komplett vorbereitete Schulungsinhalte
  • Direkte Anwendbarkeit: Ideal für Ihre internen Schulungen.
  • Individuell anpassbar: Schulen Sie die EuP gezielt auf Ihre betrieblichen Anforderungen.

Jetzt mehr erfahren

Unterweisung der elektrotechnisch unterwiesenen Person

Sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ als auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nehmen Bezug auf das Thema „Unterweisung“.

Das Wichtige zuerst: Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) müssen mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Jugendliche sogar mindestens einmal pro Halbjahr! Im Folgenden erfahren Sie mehr über die entsprechenden Gesetze und Vorschriften.

Arbeitsschutzgesetz § 12 „Unterweisung“

Selbstverständlich regelt das Arbeitsschutzgesetz auch die Unterweisung der Mitarbeiter. § 12 ArbSchG besagt unter anderem Folgendes:

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind."

Das gilt natürlich auch für die Unterweisung der elektrotechnisch unterwiesenen Person.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

Die DGUV Vorschrift 1 ist eine verbindliche Rechtsnorm der Unfallversicherungen. Selbstverständlich greifen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 also auch bei der Unterweisung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen.

§ 4 Absatz 1 Der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass der Unternehmer die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit entsprechend § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes unterweisen muss. Dabei muss insbesondere auf die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen eingegangen werden. Diese Unterweisung der Mitarbeiter, also auch die Unterweisung der EuP, muss mindestens jährlich erfolgen. Wenn nötig, muss die Unterweisung wiederholt werden. Die Unterweisungen müssen dokumentiert werden.

§ 4 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1 legt fest, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten alle für sie relevanten Unfallverhütungsvorschriften und staatliche Vorschriften und Regelwerke verständlich erklären muss. Diese sehr theoretischen Inhalte lassen sich z.B. durch die Verwendung von E-Learning-Kursen gut durchführen und belegen. Sie können sich damit in den verpflichtenden Unterweisungen auf die fach- und aufgabenspezifische Situation vor Ort konzentrieren und diese mit der Unterschrift des Unterwiesenen bestätigen lassen.

Die Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV konkretisieren das Arbeitsschutzgesetz. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren sieht der Gesetzgeber selbst verschärfte Regeln vor.

Jugendarbeitsschutzgesetz

In § 29 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) thematisiert der Gesetzgeber die Unterweisungen von Minderjährigen. In Absatz 2 wird auf die Häufigkeit der Unterweisungen eingegangen.

„Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen."

Da das Mindestalter der EuP nicht automatisch 18 Jahre beträgt, müssen Sie unbedingt das Jugendarbeitsschutzgesetz berücksichtigen, falls Sie in Ihrem Betrieb minderjährige elektrotechnisch unterwiesene Personen beschäftigen. Diese müssen sie mindestens alle sechs Monate unterweisen.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Hans-Jörg Bauer

    Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften

    Hans-Jörg Bauer

    Hans-Jörg Bauer ist Elektromeister und Betriebswirt mit langjähriger Berufserfahrung in der Industrie als Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften in Theorie und Praxis.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 1 plus 1.