Unterweisung: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
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Viele Elektrofachkräfte prüfen in ihrem Arbeitsalltag ortsveränderliche Betriebsmittel. Doch überall da, wo Arbeitsabläufe zur Routine werden, schleichen sich auch schnell Fehler ein. Daher sind regelmäßige Unterweisungen unerlässlich, um die sichere Prüfung elektrischer Betriebsmittel zu gewährleisten.
Eine Unterweisung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sollte unter anderem folgende Themenschwerpunkte beinhalten:
- Allgemeine Informationen zum Prüfer
- Allgemeine Informationen zu den zu prüfenden Geräten
- Einsatz geeigneter Messgeräte
- Prüfablauf:
- Besichtigung
- Messung des Schutzleiterwiderstands
- Messung des Isolationswiderstands
- Messung des Schutzleiterstroms
- Messung des Berührungsstroms
- Erprobung/Funktionsprüfung
- Dokumentation
Klären Sie diese Fragen bei Ihrer Unterweisung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Wer darf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen?
Nur eine sogenannte befähigte Person darf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen. Gerade auf dem Gebiet der ortsveränderlichen Geräte war es lange üblich, eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) als Prüfer einzusetzen. Dies geht nunmehr seit 2012 nicht mehr (vgl. DGUV Information 203-071), denn ein reiner Abgleich der gemessenen Werte mit den Grenzwerten bedeutet nicht, dass ein Gerät wirklich sicher ist. Um die Sicherheit eines elektrischen Betriebsmittels zu beurteilen, werden Fachleute mit Prüferfahrung benötigt.
Downloadtipps der Redaktion
Unterweisung: „Prüfung von allgemeinen ortsveränderlichen Betriebsmitteln“
Hier gelangen Sie zum Download.
Downloadpaket für die Prüfung ortsveränderlicher elektrische Arbeitsmittel
Hier gelangen Sie zum Download.
E-Book: „VDE 0701 und VDE 0702“
Hier gelangen Sie zum Download.
E-Book: „Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft“
Wer ist eine befähigte Person?
Eine befähigte Person ist - laut TRBS 1203 - eine Elektrofachkraft (EFK),
- die Prüferfahrung besitzt und
- deren Kenntnisse, auf dem neuesten Stand der Technik sind. Sie muss sich also regelmäßig fortbilden.
Die befähigte Person wird von ihrem Vorgesetzten offiziell bestellt und trägt dann die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die korrekte Beurteilung der Prüfergebnisse.
Bei der Durchführung der Prüfung elektrischer Betriebsmittel dürfen ihr auch nicht befähigte Personen helfend zur Seite stehen, die Verantwortung trägt aber allein der Prüfer. Dies dokumentiert er mit seiner Unterschrift auf dem Prüfprotokoll.
Die befähigte Person muss also über die nötige Prüferfahrung verfügen, um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Prüfergebnisse beurteilen zu können. Außerdem muss sie sich auch regelmäßig weiterbilden, um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Regelmäßige Unterweisungen sind für Prüfpersonen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel also unerlässlich.
Welche Prüfschritte sind durchzuführen?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt in mehreren Prüfschritten. Zunächst muss eine Sichtprüfung durchgeführt werden, in der das Gerät auf äußerlich erkennbare Schäden überprüft wird. Danach müssen verschiedene Werte gemessen werden, wie der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand, der Schutzleiterstrom und der Berührungsstrom. Anschließend muss die befähigte Person die Erprobung/Funktionsprüfung durchführen. Die Dokumentation der Ergebnisse der einzelnen Prüfschritte in einem Prüfprotokoll ist verpflichtend.
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Ist der Prüfablauf immer derselbe?
Der Prüfablauf bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist nicht immer gleich, denn nicht alle Prüfschritte können bei jedem Gerät durchgeführt werden. Welche Messungen durchgeführt werden müssen und können, hängt von der Art des Geräts und dessen Schutzklasse ab. Im Zweifel entscheidet der Prüfer, welche Prüfschritte vorgenommen werden und ob möglicherweise noch zusätzliche Untersuchungen notwendig sind. Für jede Prüfung gilt aber: Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden.
Was Sie sonst bei der Unterweisung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beachten müssen
Häufigkeit der Unterweisungen
Generell gilt: Elektrotechnisches Personal muss regelmäßig – mindestens einmal jährlich – unterwiesen werden. Kürzere Intervalle der Unterweisungen können allerdings sinnvoll sein und sind beispielsweise für Auszubildende auch vorgeschrieben.
Alltagsbezug
Gehen Sie in Ihrer Unterweisung unbedingt auf den Arbeitsalltag in Ihrem Unternehmen ein. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter anhand anschaulicher Beispiele. Sie können die Unterweisung beispielsweise anhand eines Geräts durchführen, das in Ihrem Betrieb regelmäßig geprüft werden muss. Geben Sie Ihren Mitarbeitern außerdem die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die sich im Arbeitsalltag bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ergeben haben.
Sorgen Sie mit der Unterweisung Ihres elektrotechnischen Personals für sichere Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
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