Unterweisungen für Elektrofachkräfte
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Jährliche Unterweisungen sind Pflicht
Der Unternehmer muss seine Beschäftigten regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Gefahren ihrer Tätigkeiten unterweisen. Das gilt natürlich auch für Elektrofachkräfte.
Mehr über die Unterweisungspflicht lesen Sie in diesem Beitrag: → Wie komme ich meiner Unterweisungspflicht am besten nach?
Was muss unterwiesen werden?
Grundsätzlich gilt: Die Themen der Unterweisung sollten unbedingt tätigkeitsbezogen ausgewählt werden. Auch sollten beinahe oder eingetretene Arbeitsunfälle Auslöser für eine erneute Unterweisung sein. Ebenso kann eine schriftliche Arbeitsanweisung oder Betriebsanweisung eine Unterweisung bei besonders gefährlichen Tätigkeiten oder beim Umgang mit besonders gefährlichen Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen darstellen.
Anforderungen an die Elektrofachkraft und Inhalte von Unterweisungen
Zu den grundlegenden Anforderungen an eine Elektrofachkraft gehört, dass ihre Kenntnisse dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen müssen. In der DGUV Vorschrift 3 ist in § 2 Abs. 3 hierzu festgelegt:
„Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“
Die Elektrofachkraft muss also stets über die aktuell gültigen Bestimmungen informiert sein – wie Änderungen bzw. Aktualisierungen von Normen und Vorschriften. Selbstverständlich muss eine Elektrofachkraft auch auf dem aktuellen Stand der Dinge sein, was die technische Entwicklung in ihrem Fachbereich betrifft.
Sowohl im Bereich der Technik als auch im Bereich der Normen und Vorschriften muss die Elektrofachkraft auf dem Laufenden bleiben. Daraus ergeben sich auch die Inhalte ihrer Weiterbildung und ihrer Unterweisungen:
- allgemeine technische Entwicklungen im Bereich Elektrotechnik
- besondere technische Entwicklungen im jeweiligen Einsatzbereich der Elektrofachkraft
- allgemeine Kenntnisse über relevante Normen und Vorschriften (technisches Regelwerk)
- Kenntnisse über Veränderungen im Regelwerk
E-Learning-Kurse für die jährliche Unterweisung nutzen
Elektrofachkräfte nutzen für Ihre Weiterbildung gerne Seminare von externen Anbietern – weil das geforderte Wissen oft im Betrieb oder Unternehmen selbst nicht vorhanden ist. Hilfreich sind auch E-Learning-Kurse, weil sie im Selbststudium durchgeführt werden können. Hier gibt es inzwischen gute Angebote, so dass man sich als Elektrofachkraft die gewünschten bzw. erforderlichen Themen heraussuchen kann.
Tipp der Redaktion
Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik
- Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
- Modern und ohne Aufwand schulen
- Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften
In den weiteren Beiträgen finden Sie ebenfalls gute Tipps und Hinweise, welche Inhalte bei den Unterweisungen für Elektrofachkräfte wichtig sind. Informieren Sie sich hier gerne weiter!
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