elektrofachkraft.de – Das Magazin (32)
Januar 2020
Inhaltsübersicht
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Es dürfte wohl kaum eine Elektronorm geben, die in den letzten Jahren für so viel „Zündstoff“ gesorgt hat, wie die DIN VDE 0100-420. Die Neufassung der Norm sorgt zum einen für erhebliche Verunsicherung in der Praxis, zum anderen auch für Streit bezüglich der Frage, ob und wann Brandschutzschalter verbaut werden müssen. Es gilt eine Übergangsfrist: Damit darf für alle sich nach dem 01.10.2019 in Planung oder im Bau befi ndlichen Anlagen in Deutschland die alte Normfassung aus dem Jahr 2016 unter Berücksichtigung der Berichtigung 1 (Februar 2018) noch bis zum 30.09.2021 angewandt werden.
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Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Präventionsinstrument im Arbeitsschutzrecht. Jeder Betrieb muss die Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken für seine Mitarbeiter ermitteln, bewerten und daraus geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Damit wird die Gefährdungs beurteilung zur Grundlage für die weitere Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes wie Betriebsanweisungen oder Sicherheitsunterweisungen.
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Oftmals fehlt auf Bau- und Montagestellen elektrische Energie, z.B. bei Instandsetzungsarbeiten
an Rohrleitungen auf der „grünen Wiese“ oder bei Wartungsarbeiten im Gebäude bei abgeschaltetem Transformator. Eine häufi g genutzte Möglichkeit, Bau- und Montagestellen mit elektrischer Energie zu versorgen, ist der Einsatz von Stromerzeugern. Dabei handelt es sich meist um motorisch betriebene Generatoren. -
Dass elektrotechnische Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, wissen Sie. Doch während man dabei in der Regel eher an das Naheliegende denkt — die unmittelbaren Gefährdungen durch hohe Spannungen —, übersehen manche jene Gefährdungen, die z.B. bedingt durch einen Stromschlag noch auftreten können.
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Als mobile Instandhaltung bezeichnet man die Nutzung von Smartphone oder Tablet-PC für Aufgaben der Wartung und Instandsetzung. Dabei stehen dem Instandhalter alle notwendigen Daten in elektronischer Form direkt auf seinem Endgerät zur Verfügung.
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Unter den Begriff „ortsveränderliche Betriebsmittel“ fallen gemäß Definition alle elektrischen Betriebsmittel, die örtlich leicht veränderbar und somit nicht fest an die Energieversorgung angeschlossen sind. Zu diesen Betriebsmitteln zählt die Kaffeemaschine im Büro ebenso wie die Verlängerungsleitung der technischen Abteilung. Die Verantwortung für die sichere Nutzung und damit eng verbunden die Auswahl der ortsveränderlichen Betriebsmittel trägt der Arbeitgeber.